Schutzzone wird erweitert: Dritter Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Harburg

Gans. Foto: Symbolbild
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Buchholz in der Nordheide/Tostedt. Im Landkreis Harburg ist die hochansteckende Geflügelpest jetzt zum drittel Mal ausgebrochen. Betroffen ist eine weitere Herde des bereits gesperrten Betriebs in Wistedt in der Samtgemeinde Tostedt. 

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Die rund 2.500 Gänse werden derzeit tierschutzgerecht getötet. Das Friedrich-Löffler-Institut hat den Ausbruch der Vogelgrippe des Subtyps H5 nach einer Ausweitung der Proben bestätigt. Das Veterinäramt des Landkreises Harburg ergreift umfangreiche Maßnahmen, um die Ausbreitung der Seuche einzudämmen. Per Allgemeinverfügung erweitert der Landkreis ab sofort die bereits bestehende Schutzzone im Drei-Kilometer-Radius sowie die Überwachungszone im Zehn-Kilometer-Radius um die Geflügelhaltung. 

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In beiden Zonen gelten strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Die Vögel müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung untergebracht werden. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen. Alle Regeln sowie Karten der Restriktionszonen finden sich im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest.

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Tierärzte untersuchen Geflügelhaltungen

Tierärzte der Kreisverwaltung untersuchen nun alle Geflügelhaltungen in der erweiterten Schutzzone sowie stichprobenartig die Bestände im neuen Zehn-Kilometer-Radius. Zudem besteht im Landkreis Harburg eine weitere Schutz- und Überwachungszone um eine kleine Gänsehaltung in Todtglüsingen in der Samtgemeinde Tostedt. Im übrigen Landkreis gilt für Haltungen ab 50 Tieren weiterhin, dass Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung mit einer Seitenabgrenzung von höchstens 25 Millimetern Maschenweite gehalten werden muss.

Geflügelhalter, auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen, müssen Auffälligkeiten bei Tieren sowie Krankheits- oder Todesfälle dem Veterinäramt melden. Erreichbar ist das Amt telefonisch unter 04171–693 466 oder per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de. Jede Geflügelhaltung muss zudem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere dem Veterinäramt melden sowie die Bestände bei der Tierseuchenkasse registrieren. 

Das Ansteckungsrisiko ist maximal hoch. Spaziergänger und Haustiere wie Hunde sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Jäger, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, sollten jeglichen Kontakt zu Geflügel vermeiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten per E‑Mail gemeldet werden. Finder werden gebeten, Vogelkadaver mit einer beschwerten Plane abzudecken, sie aber auf keinen Fall anzufassen. Erhitzte Geflügelprodukte können weiterhin unbedenklich verzehrt werden. (dh)

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