Buchholz in der Nordheide/Tostedt. Die hochansteckende Geflügelpest ist in einem Geflügelbetrieb in Wistedt ausgebrochen. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte den Subtyp H5N1 der Vogelgrippe. Die 13.000 Gänse und 26.000 Enten des betroffenen Betriebs sind bereits tierschutzgerecht getötet worden.
Der Landkreis Harburg ordnet per Allgemeinverfügung ab Dienstag, 4. November, eine Schutzzone im Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern um den Wistedter Betrieb an. Innerhalb dieser Zonen gelten strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel, unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere.
Tierärzte der Kreisverwaltung kontrollierten bereits alle 27 Geflügelhaltungen in der Schutzzone sowie stichprobenartig Betriebe in der Überwachungszone. Die Aufstallungspflicht soll verhindern, dass freilebende Wildvögel Hausgeflügel infizieren. Vögel müssen in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung mit überstehender, nach oben gesicherter Abdeckung und einer gegen Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung untergebracht werden. Im übrigen Landkreis gilt für Haltungen ab 50 Tieren weiterhin, dass Geflügel unter Schutzvorrichtungen mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern gehalten werden muss.
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Meldepflicht für alle Geflügelhalter
Alle Geflügelhalter müssen dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden sowie die Bestände bei der Tierseuchenkasse registrieren. Auffälligkeiten, Krankheits- oder Todesfälle bei Tieren sind dem Veterinäramt zu melden. Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte sind untersagt. Spaziergänger und Hundehalter sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln unbedingt vermeiden. Das Ansteckungsrisiko sei maximal hoch, so der Landkreis.
Tot aufgefundene Wildvögel sollen per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de gemeldet werden. Finder sollten Kadaver mit einer beschwerten Plane abdecken, sie aber keinesfalls anfassen. Die vollständigen Regeln sowie Karten der Restriktionszonen finden sich im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Fragen beantwortet die Abteilung Ordnung und Verbraucherschutz telefonisch unter 04171–693466 oder per E‑Mail unter tiergesundheit@lkharburg.de. (dh)











