Buchholz in der Nordheide/Tostedt. Die Geflügelpest im Landkreis Harburg scheint erfolgreich eingedämmt. Die Überwachungszone um eine Gänsehaltung in Todtglüsingen wurde am Mittwoch aufgehoben. Gleichzeitig endet ab Freitag, 19. Dezember, die Schutzzone um einen größeren Geflügelbetrieb in Wistedt. Beide Betriebe liegen in der Samtgemeinde Tostedt.
Die Überwachungszone um den Wistedter Betrieb mit einem Radius von zehn Kilometern bleibt allerdings bestehen. Dort gelten weiterhin strenge Seuchenschutzmaßnahmen und Stallpflicht für sämtliches Geflügel. Auch im gesamten Landkreis Harburg muss Geflügel in Haltungen ab 50 Tieren vorerst im Stall bleiben.
In Todtglüsingen waren 80 Tiere getötet worden. In Wistedt mussten rund 23.600 Enten und rund 16.850 Gänse getötet werden. Das Kreisveterinäramt hatte die Tierhaltungen sofort nach Bekanntwerden des Verdachts vollständig gesperrt.
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Die Grobreinigung und Desinfektion beider Ausbruchsbetriebe sind mittlerweile abgeschlossen. Tierärztinnen und Tierärzte der Kreisverwaltung hatten sämtliche Geflügelhaltungen in den Schutzzonen engmaschig kontrolliert, in den Überwachungszonen stichprobenartig.
Geflügelhalter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern halten. Jede Geflügelhaltung muss dem Veterinäramt ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden. Die vollständigen Regeln und eine Karte der Zone finden sich im Internet unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Auffälligkeiten bei Tieren müssen Halter dem Veterinäramt melden, telefonisch unter 04171/693466 oder per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de. (dh)











