Buchholz in der Nordheide. Der Deutsche Bundestag hat das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen. Ab Donnerstag, 1. Januar, profitieren ehrenamtlich Engagierte, Vereine, die Gastronomie sowie Pendlerinnen und Pendler von spürbaren Entlastungen. Die Maßnahmen setzen Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Die Ehrenamtspauschale steigt von 840 auf 960 Euro pro Jahr. Die Übungsleiterpauschale erhöht sich von 3.000 auf 3.300 Euro jährlich.
Dr. Cornell Babendererde, CDU-Bundestagsabgeordnete, begrüßt die Stärkung des Ehrenamtes. „Das gesellschaftliche Miteinander lebt vom Engagement der vielen Ehrenamtlichen in Vereinen, Initiativen und Organisationen. Das Ehrenamtspaket umfasst konkrete Maßnahmen, damit dieses Engagement dauerhaft möglich bleibt”, sagt Babendererde.
Vereinsvorstände werden von bürokratischen Vorgaben entlastet. Die Freigrenzen für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Zweckbetriebe bei sportlichen Veranstaltungen sowie die umsatzsteuerliche Durchschnittssatzgrenze steigen von 45.000 auf 50.000 Euro. Die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung wird von 45.000 auf 100.000 Euro angehoben.
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Gastronomie erhält Planungssicherheit
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie sinkt von 19 auf sieben Prozent. Betriebe, die mit stark gestiegenen Energie‑, Personal- und Wareneinsatzkosten konfrontiert waren, erhalten damit Planungssicherheit und Stabilität. „Die Umsatzsteuer war auch Gegenstand einer Gesprächsrunde mit der IHK Lüneburg-Wolfsburg und Gastronomen aus unserer Region. Die Senkung ist ein wichtiges Signal für den Erhalt der Gastkultur in unserer Heimat”, sagt Babendererde.
Die Entfernungspauschale wird einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben. Hiervon profitieren vor allem Berufspendlerinnen und Berufspendler im ländlichen Raum. Die beschriebenen Maßnahmen sind ein Auszug aus dem Steueränderungsgesetz 2025, das noch weitere Entlastungen beinhaltet. (dh)











