Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Die rot-grüne Landesregierung hat umfassende Reformen für die politische Arbeit in kommunalen Vertretungen und für das Kommunalwahlrecht auf den Weg gebracht. Ziel ist es, das Ehrenamt attraktiver zu machen und die politische Teilhabe möglichst vieler Menschen zu ermöglichen.
Nadja Weippert, kommunalpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, sagt dazu: „Wir wollen, dass politisch Engagierte in den Kommunen ihr Mandat besser mit Familie und Beruf vereinbaren können.„Das Reformpaket sieht einen Aufwendungsersatz für Care-Arbeit vor. Er soll sowohl für Kinderbetreuung als auch für die Pflege von Angehörigen gelten. „Wer sich politisch engagiert, darf nicht zwischen Familie und Mandat wählen müssen”, betont die Landtagsabgeordnete aus dem Landkreis Harburg.
Außerdem sollen flexiblere Nachrückregelungen und organisatorische Anpassungen dafür sorgen, dass Mandate besser mit unterschiedlichen Lebensrealitäten vereinbar sind. Die Digitalisierung der kommunalpolitischen Arbeit soll ebenfalls zur Vereinbarkeit beitragen. „Wenn Personen mit Mandat und interessierte Menschen an Rats- und Ausschusssitzungen künftig per Videokonferenz teilnehmen können, spart dies Zeit und Geld und schont die Umwelt”, sagt Weippert.
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Kandidieren ab 16 Jahren
Ein zentraler Baustein der Reform ist die Absenkung des passiven Wahlalters auf 16 Jahre. Junge Menschen sollen künftig nicht nur wählen, sondern auch selbst kandidieren können. „Wer mit 16 seine Stimme abgeben darf, soll auch gewählt werden können”, findet Weippert. Ob die neue Regelung bereits zur Kommunalwahl 2026 gelten kann oder erst 2031 greift, soll im anstehenden Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.
Das Reformpaket setzt außerdem klare Akzente für Gleichstellung. Vorgesehen sind Regelungen zur Geschlechterparität in kommunalen Gremien. „Vielfalt ist unverzichtbar, sie ist Voraussetzung für gute Entscheidungen”, ist Weippert überzeugt. (dh)












