Landkreis Harburg und ITK ermöglichen digitale Wassermengenmeldung

Schneller, einfacher, benutzerfreundlicher: Den neuen Online-Service zur Meldung erlaubnispflichtiger Wasserentnahmen haben (von links) Larissa Carlsen (ITK Harburg AöR) und Madeleine Schröder (Abteilung Umwelt Landkreis Harburg) federführend entwickelt. Foto: Landkreis Harburg
Schneller, einfacher, benutzerfreundlicher: Den neuen Online-Service zur Meldung erlaubnispflichtiger Wasserentnahmen haben (von links) Larissa Carlsen (ITK Harburg AöR) und Madeleine Schröder (Abteilung Umwelt Landkreis Harburg) federführend entwickelt. Foto: Landkreis Harburg
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Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Einmal im Jahr müssen Wasserzählerstände an den Versorger gemeldet werden. Was bei Haushaltswasseruhren längst online funktioniert, ist jetzt auch für erlaubnispflichtige Wasserentnahmen aus Grundwasser oder oberirdischen Gewässern möglich. 

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Der Landkreis Harburg hat gemeinsam mit der ITK Harburg einen neuen Online-Service entwickelt. Der digitale Service auf portal.landkreis-harburg.de ersetzt das bisherige papiergebundene Verfahren. Versand per Post, Fax oder E‑Mail ist damit Vergangenheit. Jahr für Jahr gehen rund 1.000 solcher Meldungen bei der Unteren Wasserbehörde ein. Die Kreisverwaltung kann die Meldungen nun schneller und effizienter bearbeiten. Für Unternehmen, die Land- und Forstwirtschaft, Vereine oder Wasserversorger wird die fristgerechte Übermittlung deutlich komfortabler. 

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Vereinfachte Eingabe ersetzt kompliziertes Formular

Nach einer Registrierung mit E‑Mailadresse und Passwort führt der Online-Service strukturiert durch die erforderlichen Angaben. Anders als beim bisherigen Papierformular werden nur noch Felder abgefragt, die für den jeweiligen Entnahmezweck tatsächlich relevant sind. In einem Vorgang können mehrere Entnahmestellen inklusive Brunnennummer, Entnahmezweck, Zählerstand und Entnahmemenge gemeldet werden. Optional ist auch die Angabe gemessener Grundwasserstände möglich. Digitale Nachweise wie Zählerfotos, Messprotokolle oder Betriebstagebücher lassen sich in unterschiedlichsten Formaten hochladen.

Die Meldepflicht ist durch das Niedersächsische Wassergesetz verpflichtend. Für alle erlaubnispflichtigen Nutzungen von Grund- oder Oberflächenwasser wird eine Gebühr fällig, etwa für Wasserentnahmen aus Brunnen zur Feldberegnung, die Trinkwasserversorgung, für Brauchwasser, die Sportplatzbewässerung oder für Grundwasserabsenkungen. Die Meldefrist bleibt der 15. Februar des Folgejahres. Keine Meldepflicht besteht für erlaubnisfreie Nutzungen wie Gartenbrunnen oder Viehtränken in landwirtschaftlichen Betrieben.

Für Mitglieder des Beregnungsverbandes Harburg entfällt die bisherige Regelung, Meldungen über den Verband einzureichen. Ab dem Entnahmejahr 2025 erfolgt die Übermittlung ausschließlich direkt über das Serviceportal des Landkreises. Ansprechpartnerin für den neuen Online-Service ist Madeleine Schröder von der Abteilung Umwelt des Landkreises Harburg, telefonisch unter 04171–693 7923 oder per E‑Mail an m.Schroeder@lkharburg.de. (dh)

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