Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Gute Nachrichten für Geflügelhalter im Landkreis Harburg: Ab Freitag, 16. Januar, entfällt die kreisweite Stallpflicht für Bestände ab 50 Tieren. Größere Hausgeflügelbestände dürfen dann wieder im Freien gehalten werden. Die Geflügelpest ist derzeit erfolgreich eingedämmt.
Der Landkreis hat die letzte Geflügelpest-Überwachungszone in der Samtgemeinde Tostedt aufgehoben. Seit Anfang Dezember gab es keine Ausbrüche der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen mehr. Gleichzeitig wurden keine toten Wildvögel positiv auf Geflügelpest getestet.
Der Veterinärdienst der Kreisverwaltung behält die Situation aber sorgfältig im Blick. Insbesondere durch die Rückkehr der Zugvögel im Frühjahr könnte sich erneut ein erhöhtes Ansteckungsrisiko von Hausgeflügel durch Wildvögel ergeben. Geflügelhalter sind bei allen Bestandsgrößen ausdrücklich dazu aufgerufen, die zum Schutz vor der Geflügelpest notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.
Kontakt mit Wildvögeln vermeiden
Soweit wie möglich sollte verhindert werden, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommen kann. Geflügelhalter sollten ihre Tiere immer genau auf Auffälligkeiten beobachten. Dazu zählen beispielsweise vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder Rückgang der Legeleistung. Krankheits- oder Todesfälle sollten vom behandelnden Tierarzt abgeklärt und dem Veterinäramt des Landkreis Harburg mitgeteilt werden, telefonisch unter 04171/693466 oder per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de.
Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten dem Veterinäramt weiterhin gemeldet werden. So kann über ein passives Wildgeflügelmonitoring schnell reagiert werden, sollte sich die Situation wieder verändern. Haustiere und Personen ohne die erforderlichen Schutzmaßnahmen sollten einen direkten Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln vermeiden. Jäger oder Personen, die dennoch mit Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Geflügelhaltungen während der nächsten 48 Stunden nicht betreten.
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Die Geflügelpest ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten. Die Aviäre Influenza des Subtyps H5 führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden. Eine Behandlung für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden. Informationen zur aktuellen Geflügelpest-Situation sowie Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. (tj)











