
Buchholz in der Nordheide. Durfte die AfD ihre Wahlplakate schon zwei Tage vor dem offiziellen Starttermin der Stadt Buchholz zum Plakatieren aufhängen? „Nein”, sagt Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse (CDU). „Vermutlich ja”, sagt die Alternative für Deutschland. Die Stadt hat jetzt bereits einen Teil der Wahlplakate entfernen lassen. Der Streit geht um rechtliche Detailfragen.
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Die Stadt Buchholz hatte den Start des Plakatierens in einem Erlass für alle Parteien auf Sonntag, 12. Juli um Mitternacht gelegt. Normalerweise halten sich alle Parteien an die Bestimmung. Die ersten AfD-Plakate hingen dagegen bereits am Freitag, 10. Juli.
Für Buchholz Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse ist der Fall eindeutig. „Wir hatten am Dienstag noch einmal auf den entsprechenden Erlass hingewiesen und Herr Sekula von der AfD war dabei”, sagt Röhse. „Wenn seitens der AfD etwas anderes behauptet wird, ist das gelogen.”
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Nachdem buchholz-aktuell.de über die Freitags-Plakatierung berichtete, erklärte die AfD öffentlich: Mit Schreiben vom 21. Mai 2026 habe die Stadt als Reaktion auf eine AfD-Anfrage mitgeteilt, Wahlplakate dürften „ab dem 12.07.2026” aufgestellt werden, basierend auf dem damals geltenden Runderlass.
Was der Runderlass tatsächlich sagt
Der Runderlass auf den sich die AfD bezieht, ist ein Schreiben des Landes Niedersachsen. In der neuesten Version vom 7. Juli dieses Jahres ist dort auch der Beginn des Plakatierens klar geregelt: „Fällt der Beginn des Zeitraums nicht auf einen Samstag oder Sonntag, verlängert sich dieser und beginnt an dem vorangegangenen Sonntag”, heißt es dort. Das bedeutet für diese Wahl: Sonntag, 12. Juli, ab 0 Uhr ist Starttermin.

Ein Schreiben aus Neu Wulmstorf als Argument
Die AfD Buchholz bezieht sich dagegen nun auf ein Schreiben der Gemeinde Neu Wulmstorf. Darin schrieb die Gemeinde an alle Neu Wulmstorfer Parteien, dass das Plakatieren bereits am Freitag, 10. Juli, gestattet sei. „Ein Fehler in der Kommunikation”, erklärt Miriam Rathmann, allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters und Gemeindewahlleiterin in Neu Wulmstorf. In einer Schulung durch den Landeswahlleiter wurde dieses Thema als Randnotiz behandelt.
„Wir als Gemeinde Neu Wulmstorf haben dies dann gleich an die Parteien in unserer Gemeinde weitergeleitet, ohne auf den neuen Runderlass zu warten”, erklärt Rathmann im Gespräch mit buchholz-aktuell.de. Die Überraschung in Neu Wulmstorf sei groß gewesen, als dort dann der 12. Juli als Starttermin genannt wurde.
„Wir sahen allerdings für unsere Gemeinde keinen Anlass, den Starttermin dann nochmal zu verlegen”, sagt Rathmann. Außerdem habe ein Runderlass keine rechtliche Bindung. „Unsere Entscheidung gilt natürlich nur für unsere Gemeinde”, erklärt Rathmann. Andere Gemeinden und Städte hätten ihre eigenen Regeln.
Wieso die AfD Buchholz sich an Regeln der Gemeinde Neu Wulmstorf halten möchte, ist unklar.
Fehlte auch noch die Genehmigung?
Und auch gegen eine andere Regel scheint die AfD in Buchholz verstoßen zu haben: Sie hat offenbar nicht einmal eine Genehmigung bei der Stadt zum Plakatieren eingeholt.
Die AfD Buchholz behauptet in ihrer Stellungnahme, sie habe in einer E‑Mail vom 20. Mai 2026 gegenüber der Stadt angezeigt, Wahlplakate aufzuhängen. „Nach der Sondernutzungssatzung der Stadt handelt es sich bei Wahlplakaten ausdrücklich um anzeigepflichtige, nicht jedoch um erlaubnispflichtige Sondernutzungen”, interpretiert die AfD Buchholz in ihrer Erklärung.
Andere Parteien in Buchholz widersprechen dieser Darstellung. „Wir beantragen für jeden Wahlkampf eine Sondernutzung und erhalten dann von der Stadt Buchholz ein offizielles Schreiben zurück, in der auch die erlaubte Anzahl der Plakate vorgegeben ist”, sagt Julian Werner (SPD), Ortsverbandsvorsitzender der SPD Buchholz.
Bürgermeisterkandidat für Volt, die Grünen und die Buchholzer Liste Michael Riedel und Einzelkandidat Bernhard Unger bestätigen diesen Vorgang. Für Bürgermeister Röhse ist eine etwaige Genehmigung für die am Freitag aufgehängten Plakate zunächst irrelevant, da die Plakate eh nicht am Freitag hätten hängen dürfen.
AfD kündigt rechtliche Klärung an
Die AfD Buchholz sieht sich in der Opferrolle und will die angeblich offenen Rechtsfragen nun klären. „Die von der Stadt Buchholz übersandten Nebenbestimmungen verweisen ausdrücklich auf den Runderlass des Niedersächsischen Ministeriums und dessen jeweilige Änderungen.”
Welche Plakate am Montag von der AfD in Buchholz hängen, bleibt abzuwarten. Für Bürgermeister Röhse ist die Sache klar: „Die AfD hat bewusst gegen die Regeln verstoßen, um sich einen Vorteil zu verschaffen.” (tj/JOTO)
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