
Buchholz in der Nordheide. Kurz vor Weihnachten fasste das Kabinett den Beschluss, bereits in der ersten Sitzungswoche des neuen Jahres befasste sich der Deutsche Bundestag mit der Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz. Dieses Tempo freut Dr. Cornell Babendererde (CDU). „Mit der schnellen Befassung machen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion deutlich, wie ernst wir die Sorgen vieler Menschen im ländlichen Raum nehmen”, sagt die Bundestagsabgeordnete für den Landkreis Harburg.
Die Zahl der Wölfe in Deutschland sei in den vergangenen Jahren stark gestiegen, erläutert Babendererde. Immer häufiger würden Wölfe auch in Ortschaften gesichtet, was vielerorts als reale Bedrohung empfunden werde. „Das dürfen wir nicht romantisieren”, sagt sie. „Menschen müssen sich auch auf dem Land frei und sicher im Freien aufhalten können, ohne Angst vor Wolfsübergriffen.”
Zugleich müsse die Weidetierhaltung auch künftig möglich bleiben. Aktuell treibe viele Halterinnen und Halter die Sorge um ihre Schafe und Ziegen, Kälber und Fohlen um. „Sowohl der wirtschaftliche als auch der emotionale Schaden durch Wolfsrisse ist enorm und nimmt weiter zu”, sagt Babendererde. „Deshalb werden wir die Bejagung des Wolfs ermöglichen.” Sie stellt jedoch klar: „Wir entnehmen dort, wo es notwendig ist. Voraussetzung ist und bleibt jedoch, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland gewährleistet bleibt.”
Was der Gesetzentwurf vorsieht
Der Gesetzentwurf von Landwirtschaftsminister Alois Rainer sieht vor, den Wolf in das Bundesjagdrecht aufzunehmen und zugleich notwendige Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz vorzunehmen. Künftig können sogenannte Problemwölfe schneller und mit deutlich geringerem bürokratischem Aufwand entnommen werden.
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Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, in Regionen mit hohen Wolfsbeständen ein regionales Bestandsmanagement einzuführen, sofern der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt. Auch das verstehe sie unter ausgewogenem Artenschutz, so die CDU-Abgeordnete. (tj)











