Buchholz in der Nordheide. Die Stadt Buchholz erinnert ihre Bürger daran, dass das Abbrennen von Feuerwerk ausschließlich am Mittwoch, 31. Dezember, und am Donnerstag, 1. Januar, erlaubt ist. Die Regelung dient der Sicherheit und dem Schutz der Bevölkerung sowie der Wildtiere und Umwelt.
Zudem gibt es im Stadtgebiet diverse Feuerwerksverbotszonen. In diesen Bereichen ist das Zünden von Böllern auch an Silvester und Neujahr nicht gestattet. Die Stadt bittet alle Bürger, sich an diese Vorgaben zu halten.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in bestimmten Bereichen grundsätzlich verboten. Dazu zählen die Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen. Auch in der Nähe von reetgedeckten Häusern sowie in Naturschutzgebieten sind Böller und ähnliche pyrotechnische Gegenstände nicht erlaubt.
Brandschutz und Rücksichtnahme
Die Verbotszonen betreffen in Buchholz und den Ortschaften diverse Bereiche. Dort ist aus Gründen des Brandschutzes sowie der Rücksichtnahme auf Feuerwerkskörper zu verzichten.

Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse appelliert an die Verantwortung der Bürger. „Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich an diese Regelungen zu halten, verantwortungsbewusst und sensibel mit Feuerwerk umzugehen”, sagt Röhse. Dies diene sowohl der eigenen Sicherheit als auch der anderer Menschen und Tiere.
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„Sie steht an erster Stelle und wir möchten, dass die Feierlichkeiten zum Jahreswechsel für alle ein positives Erlebnis werden”, sagt der Bürgermeister. Die Stadt hofft auf ein friedliches und sicheres Silvesterfest für alle Bewohner. (tj)











