Buchholz in der Nordheide. Für die kommenden Tage werden starke Schneefälle und Glätte vorhergesagt. Die Stadt Buchholz appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, Vorsicht walten zu lassen und sich gegenseitig zu unterstützen.
Unnötige Fahrten sollten möglichst vermieden werden. Wenn Fahrten erforderlich sind, ist mit angepasster Geschwindigkeit und erhöhter Vorsicht zu fahren. Eisflächen dürfen nicht betreten werden, da sie noch nicht tragfähig sind. Auch vom Betreten der Wälder rät die Stadt aufgrund der Gefahr von Schnee- und Eisbruch ab.
Nachbarn, insbesondere ältere oder mobil eingeschränkte Personen, sollten bei Bedarf unterstützt werden. Die Räum- und Streupflicht auf Gehwegen ist einzuhalten: Montags bis samstags müssen die Gehwege bis 7 Uhr morgens von den Eigentümern oder den Mietern geräumt sein, sonn- und feiertags bis 9 Uhr. Zudem muss bei Bedarf täglich bis 20 Uhr erneut gefegt werden.
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Betriebshof im Dauereinsatz
Der städtische Betriebshof befindet sich im laufenden Winterdiensteinsatz. Im Einsatz sind drei Großstreu- sowie sechs kleinere Räumfahrzeuge. Bei Bedarf kann ein weiteres Großfahrzeug hinzukommen. Die Streugutvorräte sind ausreichend vorhanden. Der Winterdienst konzentriert sich vorrangig auf verkehrswichtige und gefährliche Straßen, darunter Hauptdurchgangsstraßen, stark frequentierte innerörtliche Straßen, Gefällestrecken, enge Kurven sowie Straßen mit angrenzenden öffentlichen Einrichtungen.
Die Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs hat dabei hohe Priorität. Kreis- und Bundesstraßen im Stadtgebiet werden durch die Betriebsgemeinschaft Straßen des Landkreises Harburg betreut. Bei anhaltenden starken Schneefällen arbeitet der Winterdienst an der Belastungsgrenze. Einzelne Hinweise oder Meldungen zu Gefahrenstellen können während laufender Einsätze nicht berücksichtigt werden. Die Stadt steht in engem Austausch mit Feuerwehr und Polizei. (dh)











