Vogelzug erhöht Geflügelpest-Risiko im Landkreis Harburg

Vogelzug bringt erhöhtes Risiko für Geflügelpest. Foto: Landkreis Harburg
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Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Mit dem Frühling kehren Millionen Zugvögel aus ihren Winterquartieren nach Nordeuropa zurück. Das erhöht das Risiko, dass die hochansteckende Geflügelpest in Geflügelhaltungen eingeschleppt wird. Während der vergangenen Woche brach die aviäre Influenza des Subtyps H5 in einer Putenhaltung im Landkreis Cloppenburg, in kleineren Geflügelhaltungen in der Wesermarsch und in Wilhelmshaven sowie in einem Vogelpark im benachbarten Heidekreis aus. 

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Im Landkreis Harburg wurden zuletzt vereinzelt tote Wildgänse aufgefunden, die positiv auf die Geflügelpest getestet worden sind. Der Veterinärdienst des Landkreises ruft deshalb alle Geflügelhalter auf, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Das gilt auch für Kleinstbetriebe und Hobbyhalter. 

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„Wir haben die Geflügelpest-Situation und das durch den beginnenden Vogelzug zunehmende Ansteckungsrisiko genau im Blick”, sagt Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz, zu der auch der Veterinärdienst gehört. Eine Stallpflicht für Hausgeflügel sei nach aktueller Einschätzung nicht erforderlich. Geflügelhalter sollten das bestehende Risiko jedoch unbedingt ernst nehmen und die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen um Schutz ihrer Bestände streng einhalten, sagt Völker. Geflügelhalter sollten vor allem verhindern, dass ihr Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommen kann. 

Zudem sollten sie ihre Tiere genau auf Auffälligkeiten beobachten. Dazu zählen vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder ein Rückgang der Legeleistung. Krankheits- oder Todesfälle sollten vom behandelnden Tierarzt abgeklärt und dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitgeteilt werden, telefonisch unter der Rufnummer 04171–693466 oder per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de.

Jede Geflügelhaltung muss dem Veterinäramt außerdem ihre Adresse und die Zahl der gehaltenen Tiere melden, falls noch nicht geschehen. Spaziergänger und Haustiere sollten Kontakt zu toten oder kranken Wildvögeln vermeiden. Jäger sollten nach Kontakt mit Federwild jeglichen Kontakt zu Geflügel meiden. Tot aufgefundene Wildvögel sollten dem Veterinärdienst gemeldet werden.

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Hochansteckende Tierseuche ohne Therapie

Die Vogelgrippe ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche. Sie kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Bei Hausgeflügel drohen dadurch auch schwere wirtschaftliche Schäden. Eine Therapie für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können bedenkenlos verzehrt werden.

Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestprävention und zusätzliche Informationen des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. (dh)

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