Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Die Lage spitzt sich dramatisch zu: Allein am Dienstag musste der Veterinärdienst zu 40 toten oder verendenden Kranichen im Landkreis Harburg ausrücken. Jetzt reagiert die Kreisverwaltung und ordnet Stallpflicht für Geflügel an. Ab Donnerstag, 30. Oktober, müssen alle Halter mit mehr als 50 Tieren ihr Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen unterbringen.
„Angesichts der maximal zugespitzten Tierseuchenlage ist es zwingend erforderlich, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter mit mehr als 50 gehaltenen Tieren aufstallen”, betont Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz zu der auch der Veterinärdienst gehört.
Die Schutzvorrichtungen müssen eine geschlossene, überstehende und nach oben gesicherte Abdeckung sowie eine Seitenabgrenzung mit einer Maschenweite von höchstens 25 Millimetern haben. „So verhindern wir, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommt”, sagt Völker. Die hochansteckende Aviäre Influenza des Subtyps H5, auch Vogelgrippe oder Geflügelpest genannt, breitet sich rasant aus. Im Nachbarlandkreis Stade wurden bereits Fälle bei Wildvögeln nachgewiesen, im benachbarten Heidekreis ist die Seuche in einer Geflügelhaltung ausgebrochen.
Zwei Kraniche aus dem Landkreis Harburg wurden bereits vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) positiv getestet. Rund 80 weitere Zugvögel werden derzeit in den Laboren des LAVES und des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) untersucht.
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Ausnahmen für kleine Hobbyhaltungen
Von der Stallpflicht ausgenommen sind Kleinst- und Hobbyhaltungen mit weniger als 50 Tieren. Der Grund: Wenige Tiere scheiden im Infektionsfall eine kleinere Virusmenge aus, zwischen den Beständen besteht in der Regel kein Handel, und die kleinere Auslauffläche reduziert die Wahrscheinlichkeit, dass Wildvögel sich dort aufhalten. Trotzdem empfiehlt der Veterinärdienst auch diesen Haltern dringend eine freiwillige Aufstallung.
Zusätzlich zur Stallpflicht sind Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte ab sofort untersagt. Die strikte Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ist für alle Geflügelhalter verpflichtend. Der Landkreis stimmt sich fortlaufend eng mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ab.
Was Geflügelhalter jetzt tun müssen
Alle Geflügelhalter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – müssen ihre Tiere genau beobachten. Verdächtig sind vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder ein Rückgang der Legeleistung. Krankheits- oder Todesfälle müssen durch einen Tierarzt abgeklärt und dem Veterinäramt gemeldet werden. Wer seine Geflügelhaltung noch nicht gemeldet hat, muss dies umgehend nachholen.
Weitere Informationen, die Allgemeinverfügung und Merkblätter finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest. Das Veterinäramt ist telefonisch unter 04171/693466 oder per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de erreichbar. Spaziergänger sollten mit ihren Hunden Abstand zu toten oder kranken Wildvögeln halten. Wer einen toten Vogel findet, sollte ihn mit einer beschwerten Plane abdecken und per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de melden – aber keinesfalls anfassen. (dh)












