Buchholz in der Nordheide. Der Vogelzug bringt nicht nur ein eindrucksvolles Naturschauspiel mit sich, sondern auch Gefahren für Geflügelhalter. Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg warnt aktuell vor einem erhöhten Risiko der Geflügelpest.
Millionen Zugvögel nutzen derzeit die Vogelschutz- und Feuchtgebiete entlang der Elbe als Rastplätze auf ihrem Weg in den Süden. Einige dieser Tiere tragen das hochansteckende Vogelgrippevirus des Subtyps H5 in sich. Obwohl im Landkreis Harburg bisher kein Fall nachgewiesen wurde, werden vermehrt tote Zugvögel gefunden und untersucht.
Das Friedrich-Löffler-Institut stuft das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen als hoch ein. Dies bestätigen auch mehrere Ausbrüche in niedersächsischen Geflügelbetrieben.
Wichtige Schutzmaßnahmen beachten
Der Veterinärdienst appelliert an alle Geflügelhalter, strikte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Besonders wichtig ist es, jeden Kontakt zwischen Haus- und Wildgeflügel zu vermeiden. Merkblätter und weitere Informationen stellt der Landkreis unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest bereit.
Meldepflicht für Geflügelhalter
Geflügelhalter müssen ihre Bestände beim Veterinäramt registrieren. Bei Auffälligkeiten wie erhöhter Sterblichkeit oder verringerter Nahrungsaufnahme sollten sie umgehend einen Tierarzt hinzuziehen und das Veterinäramt informieren. Dieses ist telefonisch unter 04171 – 693466 oder per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de erreichbar.
Keine Gefahr für Menschen
Die Vogelgrippe ist für Menschen nur bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren gefährlich. Erhitzte Geflügelprodukte können bedenkenlos verzehrt werden. Eine Therapie oder zugelassene Impfung gegen die Tierseuche gibt es derzeit nicht. (dh)











