Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Der Landkreis Harburg liegt zwar nicht in der Handelsrestriktionszone für die Blauzungenkrankheit, dennoch besteht ein Ansteckungsrisiko für Wiederkäuer. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung rät Tierhalterinnen und Tierhaltern deshalb, empfängliche Tiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas impfen zu lassen.
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Nach dem ersten Nachweis des Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in einem Rinderbestand im Landkreis Göttingen am Freitag, 17. Juli, hat sich die Handelsrestriktionszone auf weite Teile Niedersachsens ausgeweitet. Die Zone war ursprünglich im Juni 2026 nach einem Ausbruch im hessischen Kreis Fulda eingerichtet worden. Dort gelten besondere Vorgaben beim Handel mit empfänglichen Tieren.
Eine Impfung bietet den wirksamsten Schutz vor schweren Symptomen und somit vor Tierleid, Tierverlusten und wirtschaftlichen Einbußen, sagt Thorsten Völker, Leiter des Veterinäramtes. Augenblicklich sind Impfstoffe flächendeckend aber nicht verfügbar, erklärt er weiter.
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Regelmäßiger Austausch mit Tierärzten wichtig
Das Veterinäramt rät Tierhaltenden zu einem regelmäßigen Austausch mit den betreuenden Tierärzten, um zu klären, ob und wann Impfstoff zur Verfügung steht. Die Tierärzte können auch beraten, durch welche zusätzlichen Maßnahmen, zum Beispiel zur Gnitzenabwehr, das Ansteckungsrisiko zumindest reduziert werden kann, so Völker.
Wichtig für Tierhalter: Eine Impfung gegen den Serotyp 3 bietet keinen Schutz gegen den Serotyp 8. Hier ist eine eigene Impfung notwendig.
Handelsrestriktionen in zahlreichen Landkreisen
Die Restriktionszone in Niedersachsen umfasst die Landkreise Göttingen, Braunschweig, Celle, Gifhorn, Goslar, Hameln-Pyrmont, Helmstedt, Hildesheim, Holzminden, Northeim, Peine, Salzgitter, Schaumburg, Wolfenbüttel und Wolfsburg. Außerdem betroffen sind die Region Hannover und die Stadt Hannover sowie Teile der Landkreise Diepholz, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Nienburg, Osnabrück, Uelzen und Verden.
Für das Blauzungenvirus empfängliche Tiere dürfen nur unter bestimmten Bedingungen aus der Restriktionszone in BTV-8-freie Regionen innerhalb von Deutschland und der EU transportiert werden. Transporte von Zucht- und Nutztieren sind innerhalb der nicht BTV-8-freien Regionen Deutschlands ohne Einschränkungen möglich, sofern die Tiere keine klinischen Auffälligkeiten zeigen.
In Bezug auf den BTV-Serotyp 3 bestehen keine Einschränkungen für Verbringungen innerhalb Deutschlands.
Gefährlich für Tiere, harmlos für Menschen
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche. Für eine Ansteckung mit dem Virus sind insbesondere Wiederkäuer anfällig. Für Menschen ist die Blauzungenkrankheit völlig ungefährlich. Das Virus wird von Mücken übertragen. Deshalb tritt die Krankheit in vielen Gebieten der Welt saisonal auf.
Die typischen klinischen Symptome sind nur beim Schaf anzutreffen, wogegen andere befallene Wiederkäuer meist ohne erkennbare Symptome infiziert sind. Klinische Symptome sind massive Ödeme und Blutungen mit Fieber und Entzündungen bis hin zu Geschwüren der Schleimhäute. Typisch und namengebend für die Krankheit ist die übermäßige Durchblutung und Schwellung der Zunge, die dicke blaue Zunge. Weiterhin kommt es häufig zu Trächtigkeitsstörungen mit Aborten und Missbildungen.
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-harburg.de/blauzungenkrankheit sowie beim Veterinäramt des Landkreises Harburg telefonisch unter 04171–693466 oder per E‑Mail an tiergesundheit@lkharburg.de. Außerdem finden sich weitere Informationen und eine interaktive Karte mit einer Darstellung der niedersächsischen Anteile der Restriktionszone unter tierseucheninfo.niedersachsen.de. (dh)
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