Tag der Ersten Hilfe: Vier gefährliche Irrtümer

Erste Hilfe sollte jeder jederzeit leisten können. Foto: Johanniter
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Buchholz in der Nordheide. Vielen Menschen ist unwohl bei dem Gedanken, Erste Hilfe leisten zu müssen, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. Doch anlässlich des internationalen Tags der Ersten Hilfe am heutigen Samstag, 12. September, räumen die Johanniter im Landkreis Harburg mit weitverbreiteten Mythen auf. „Dabei kann nur derjenige etwas falsch machen, der gar nichts tut”, betont Michaela Hönig, Erste-Hilfe-Trainerin bei den Johannitern.

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Das Thema Erste Hilfe ist vielfältig, genauso wie die dazu bestehenden Mythen und Irrtümer, die im Notfall zu Fehlverhalten führen können. Die Johanniter machen den Faktencheck und räumen mit Vorurteilen auf. 

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Mythos eins: Die Person darf am Unfallort nicht bewegt werden. Tatsächlich muss die Person für die Wiederbelebung in Rückenlage auf einem festen Untergrund liegen. Ist dies nicht gegeben, muss sie dorthin bewegt werden. Bestehen bei einem Unfall Gefahren durch äußere Umstände und ist eine Rettung der betroffenen Person durch die Ersthelfenden gefahrlos möglich, sollte diese auch erfolgen, beispielsweise mit dem Rautek-Rettungsgriff.

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Helm kann zur tödlichen Falle werden

Mythos zwei: Bei einem Motorradunfall darf der Helm nicht abgenommen werden. Der Helm muss bei Bewusstlosen jedoch abgenommen werden, um die Atmung zu überprüfen. Die Entscheidung, ob reanimiert wird, trifft man je nach Ergebnis der Atemkontrolle. Außerdem können Menschen im Helm ersticken.

Mythos drei: Mit dem Defibrillator kann man versehentlich jemanden verletzen. Das ist unwahrscheinlich, da die Defibrillatoren selbstständig entscheiden, ob die Ersthelfenden einen Schock auslösen können oder nicht. Eine Schockabgabe durch Helfende ohne medizinische Notwendigkeit ist daher ausgeschlossen.

Rechtlicher Schutz für Ersthelfende

Mythos vier: Bei Fehlern oder Verletzungen kann man sich strafbar machen. Bei der Leistung der Ersten Hilfe macht man sich nicht strafbar, auch nicht bei Körperverletzungen wie beispielsweise Rippenbruch bei der Wiederbelebung. Wichtig ist, den Notruf 112 abzusetzen und Anweisungen zu befolgen. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sieht die Lage anders aus.

Erste-Hilfe-Kurse können online unter www.johanniter.de/erstehilfe gebucht werden. (dh)

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