Buchholz in der Nordheide. Eine neue Steuer soll Eigentümer dazu bringen, ihre unbebauten Grundstücke endlich zu bebauen. Doch die Einführung der sogenannten Grundsteuer C verschiebt sich in Buchholz weiter nach hinten. Die Stadtverwaltung legt jetzt einen Zwischenstand vor und empfiehlt, erst 2026 zu entscheiden. Der Grund: Die Sache ist komplizierter als gedacht.
Was ist die Grundsteuer C überhaupt? Neben der Grundsteuer A für landwirtschaftliche Flächen und der Grundsteuer B für bebaute Grundstücke gibt es seit der Grundsteuerreform eine dritte Variante. Mit der Grundsteuer C können Städte gezielt baureife, aber unbebaute Grundstücke höher besteuern. Das Ziel: Eigentümer sollen einen Anreiz bekommen, Baulücken zu schließen und neuen Wohnraum zu schaffen, statt die Flächen brachliegen zu lassen.
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Nur ein Viertel erfüllt die Kriterien
In Buchholz zeigt sich nun, wie aufwändig die Umsetzung ist. Das Finanzamt hatte ursprünglich 1081 Grundstücke als unbebaut gemeldet. Die Stadt überprüfte jede einzelne Fläche und kam zu einem anderen Ergebnis: Nur 282 Grundstücke gelten tatsächlich als baureif. Weitere 59 sind noch in der Prüfung. Viele Flächen fallen durch das Raster, weil sie zu klein sind, ungünstig geschnitten oder im Außenbereich liegen. Auch bewaldete Grundstücke zählen nicht als sofort bebaubar.
Interessanter Nebeneffekt: Die Stadt schickte dem Finanzamt eine Liste zurück mit Grundstücken, die laut Steuerbescheid als unbebaut galten, aber tatsächlich bebaut sind. Auch große Gewerbegrundstücke mit kleinen Gebäuden darauf fallen nicht unter die neue Steuer, solange die Bebauung mindestens 30 Quadratmeter umfasst.
Die 282 identifizierten Grundstücke haben einen Messbetrag von rund 20.700 Euro. Doch bevor die Stadt kassieren kann, muss sie rechtliche Hürden nehmen. Sie braucht eine ausführliche städtebauliche Begründung, die vor Gericht standhält. Das Problem: In Niedersachsen gibt es noch keine praktischen Erfahrungen mit der Grundsteuer C, keine Gerichtsurteile, keine Kommentare. Die Verwaltung will daher abwarten und plant die nächste Informationsvorlage für die zweite Jahreshälfte 2026. (JOTO)











