
Buchholz in der Nordheide. Die Stadt bleibt ihrem bewährten Betreuungssystem treu. Obwohl ab dem Schuljahr 2026/2027 bundesweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler gilt, setzen Buchholz, die Schulen und Betreuungsvereine gemeinsam weiter auf die außerschulische Betreuung. Das Motto lautet: Der Buchholzer Weg: Mit Qualität im Ganztag.
Die Entscheidung fiel nach gründlicher Abwägung. Der neue Rechtsanspruch garantiert acht Stunden tägliche Betreuung von montags bis freitags. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Schulen automatisch zu Ganztagsschulen werden müssen. Die Stadt hat sich bewusst dagegen entschieden, die Grundschulen vorerst in die Ganztagsschulform nach dem Niedersächsischen Schulgesetz zu überführen.
Der entscheidende Vorteil liegt in der Personalausstattung. Mit einem Betreuungsschlüssel von derzeit 1:10, konkret zwei Betreuungskräfte für 20 Kinder, bietet Buchholz deutlich bessere Qualität als das Land Niedersachsen im Rahmen von Ganztagsschulen gewährleisten kann. Diese hohe Qualität soll dauerhaft erhalten bleiben.
Erster Stadtrat Dirk Hirsch erklärt: „Mit unserem System stellen wir sicher, dass die Kinder die individuelle Aufmerksamkeit erhalten, die sie brauchen. Das ist nicht nur aus pädagogischer Sicht wertvoll, sondern auch für die Entwicklung jedes einzelnen Kindes von großer Bedeutung”, sagt Hirsch.
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Ein weiterer Pluspunkt ist die vollständige Flexibilität. Anders als bei Ganztagsschul-Modellen mit oft festgelegten Betreuungszeiten können Eltern in Buchholz die Zeiten unabhängig von einer Schulform individuell auf die Bedürfnisse ihrer Familie abstimmen und buchen. Das ermöglicht flexible Buchungen je nach familiärer Situation, individuelle Anpassung an die Berufstätigkeit der Eltern und vermeidet erzwungene lange Betreuungszeiten für Kinder, die sie nicht benötigen.
Überschaubarer Beitrag mit Unterstützung für Familien
Die außerschulische Betreuung ist nicht kostenfrei. Durch städtische Bezuschussung bleibt der Elternbeitrag jedoch mit 2,50 Euro pro angefangener Betreuungsstunde überschaubar.
Für Familien mit kleineren Einkommen gibt es wichtige Unterstützung. Familien mit Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten Zuschüsse zur Deckung der Betreuungskosten. Auch die wirtschaftliche Jugendhilfe kann die Kosten übernehmen. Ansprechpartner für die Antragstellung sind das Jobcenter und der Landkreis Harburg. Beide Institutionen unterstützen bei der Beantragung der Förderungen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betreuungskosten zudem teilweise von der Steuer abgesetzt werden.
Die Stadt arbeitet eng mit den Schulen zusammen. Verlässliche Partner sind die Betreuungsträger, vorrangig die örtlichen Schulvereine sowie Saari gGmbH. „An dieser Stelle möchten wir den Mitarbeitenden ausdrücklich für ihre engagierte Arbeit und ihren wichtigen Beitrag danken”, sagt Hirsch.
Strategie mit Weitblick für kommende Jahrgänge
Das perspektivische Vorgehen im Hinblick auf Ganztags-Grundschulen wird weiterhin gemeinsam zwischen den Schulen, den Betreuungsträgern sowie der Verwaltung beobachtet und abgestimmt.
Die Strategie gilt nicht nur für die Kinder der Schuljahrgänge ab 2026/2027, sondern ist auch perspektivisch ausgelegt. Sie umfasst alle kommenden Jahrgänge und steht für ein Buchholz, das Kinderbetreuung mit Bedacht, Sorgfalt und Blick auf die individuellen Bedürfnisse jeder Familie gestaltet. Eltern, die Fragen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung oder zur Anmeldung ihrer Kinder in der außerschulischen Betreuung haben, finden umfassende Informationen unter www.buchholz.de im Bereich Rathaus/Bildung/Schulen. (tj)
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