Stadt Buchholz gewinnt vor Gericht gegen AfD-Klage

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Buchholz in der Nordheide. Die Stadt Buchholz hat einen juristischen Erfolg gegen den AfD-Kreisverband Harburg-Land errungen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies am Mittwoch, 29. April, die Klage der Partei ab. Der Rechtsstreit drehte sich um ein Flugblatt für die Kundgebung „Demokratie verteidigen – Gemeinsam gegen Rechtsextremismus!” aus dem Jahr 2024.

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Die Stadtverwaltung hatte die Veranstaltung damals durch die Verwendung ihres Logos sowie die Verbreitung per E‑Mail und Website unterstützt. Die Kundgebung war als Reaktion auf die „Correctiv”-Enthüllungen zum Treffen in Potsdam entstanden. Der AfD-Kreisverband sah darin eine Verletzung des Gebots der Chancengleichheit und der staatlichen Neutralitätspflicht. 

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Besonders störte sich die Partei daran, dass auf der Rückseite des Flyers von einer Radikalisierung der AfD die Rede war. Die erste Kammer des Verwaltungsgerichts schloss sich dieser Rechtsauffassung jedoch nicht an. 

Das Gericht räumte zwar ein, dass die Unterstützung des Flugblatts die Chancengleichheit der AfD berühre. Dies sei jedoch rechtlich gerechtfertigt. Maßgeblich für die Entscheidung war nach Ansicht der Richter, dass das Flugblatt schwerpunktmäßig das Einstehen für die freiheitlich-demokratische Grundordnung thematisiere. Der Parteibezug sei demgegenüber von untergeordneter Bedeutung.

Da Kommunen die Aufgabe zukomme, für die demokratischen Grundwerte einzutreten, sei es rechtmäßig, in diesem Kontext auch auf aktuelle Entwicklungen innerhalb der AfD hinzuweisen. Diese ließen sich durch vorliegende Verfassungsschutzberichte und frühere Gerichtsurteile sachlich belegen, so die Begründung des Gerichts.

AfD prüft Berufung

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils die Zulassung der Berufung beantragen.

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„Der AfD Stadtverband Buchholz zeigt sich von dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Lüneburg vor dem Hintergrund der bisherigen Verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung überrascht”, sagt Thorsten Prenzler, Stadtverbandsvorsitzender der AfD in Buchholz. Eine politisch neutrale Verwaltung sei Grundlage einer funktionierenden Demokratie. Der AfD Stadtverband Buchholz werde daher gemeinsam mit dem AfD Kreis von Harburg-Land das Urteil sehr genau prüfen und zeitnah über die Beantragung der Zulassung der Berufung entscheiden, so Prenzler weiter.

Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Das Urteil hat uns in unserer Auffassung bestätigt, dass wir in der Stadtverwaltung stets im Rahmen der Neutralitätspflicht handeln”, sagt er. Insbesondere habe die Stadt immer und werde weiterhin die Chancengleichheit der Parteien wahren. „Wir werden uns nicht gegen eine einzelne Partei aussprechen”, betont Röhse. (tj)

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