Buchholz in der Nordheide. Die Stadt Buchholz sucht Kandidaten für den neuen Seniorenbeirat. Bis Freitag, 9. Oktober, können sich wahlberechtigte Bürger auf die Wahlliste setzen lassen. Der Beirat wird für die Jahre 2026 bis 2031 gewählt und vertritt die Interessen der älteren Einwohner.
Die eigentliche Wahl erfolgt per Briefwahl im Zeitraum vom 20. November bis einschließlich 4. Dezember. Die Stadt Buchholz möchte damit die Beteiligung ihrer älteren Einwohner an politischen und gesellschaftlichen Prozessen stärken. Hintergrund ist die in den vergangenen Jahrzehnten gestiegene Zahl der Bürger über 60 Jahre.
Der Seniorenbeirat besteht aus acht gewählten Mitgliedern. Jeweils ein Mitglied vertritt die Ortschaften Steinbeck, Holm-Seppensen, Dibbersen, Sprötze und Trelde. Drei Mitglieder vertreten die Kernstadt einschließlich Reindorf.
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Wer darf wählen und kandidieren
Wahlberechtigt ist, wer vor dem 5. Dezember 1966 geboren wurde und seit mindestens dem 4. September seinen Hauptwohnsitz in Buchholz hat. Als Kandidat kann sich bewerben, wer am 4. Dezember das 60. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens dem 4. September mit Hauptwohnsitz in Buchholz gemeldet ist.
Weitere Voraussetzungen sind, dass die Person nicht durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und während der Mitgliedschaft im Seniorenbeirat kein Mandat im Kreis‑, Stadt- oder Ortsrat innehat. Wer kandidieren möchte, bewirbt sich selbst oder wird von einer Person ab 14 Jahren vorgeschlagen. In beiden Fällen muss die Bereitschaft erklärt werden, sich in den Seniorenbeirat wählen zu lassen.
So funktioniert die Bewerbung
Seit Montag, 21. September, informiert die Stadt Buchholz alle wahlberechtigten Senioren schriftlich über die Wahl. Wahlvorschläge sind auf dem amtlichen Vordruck bis Freitag, 9. Oktober, bei der Stadt Buchholz einzureichen. Möglich ist die Einreichung per Post an den Wahlausschuss Seniorenbeirat, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz, per E‑Mail an wahl-seniorenbeirat@buchholz.de oder über den blauen Briefkasten am Haupteingang des Rathauses.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird die Wahlliste erstellt. Auf deren Grundlage wird die Briefwahl vom 20. November bis zum 4. Dezember durchgeführt. Der Seniorenbeirat soll dazu beitragen, Angebote und Entscheidungen stärker an den Interessen und Bedürfnissen der älteren Generation auszurichten.
Beratung statt eigener Aufgaben
Der Seniorenbeirat übernimmt keine eigenen Aufgaben der Altenhilfe, sondern berät kommunale und staatliche Stellen sowie Träger der freien Wohlfahrtspflege. Zu seinen Aufgaben zählen der Austausch zu sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, sportlichen und politischen Themen. Außerdem wirkt er bei seniorengerechten Lebensbedingungen in Bereichen wie Verkehr, Wohnen, Sport und Freizeit mit.
Weitere Aufgaben sind die Mitwirkung bei der Planung offener Altenhilfeangebote sowie die Pflege von Kontakten zu Heimbewohnern und Heimbeiräten. Der Seniorenbeirat berät auch die Seniorenarbeit in Verbänden. Zudem kann er ein beratendes Mitglied mit Rede- und Antragsrecht in den zuständigen Fachausschuss entsenden, derzeit den Ausschuss für Soziales, Jugend und Kultur. (dh)










