Schulanmeldung startet: Diese Termine müssen Eltern in Buchholz beachten

Die Grundschule Sprötze-Trelde in Sprötze. Foto: JOTO
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Buchholz in der Nordheide. Für Eltern künftiger Erstklässler beginnt jetzt die Anmeldephase. Sechs Grundschulen in Buchholz nehmen ab Mai die Anmeldungen für das Schuljahr 2027/28 entgegen. Die Fristen unterscheiden sich je nach Schule und reichen vom 18. Mai bis zum 31. Mai 2026.

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Die Wiesenschule am Wiesenweg erwartet die vollständig ausgefüllten Unterlagen bis Montag, 18. Mai. Einen Tag später, am Mittwoch, 20. Mai, endet die Frist bei der Heideschule am Buenser Weg. Beide Schulen verschicken die notwendigen Formulare und Informationen per Post an die Eltern schulpflichtiger Kinder. 

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Deutlich mehr Zeit lassen drei weitere Grundschulen ihren Familien. Die Waldschule an der Parkstraße, die Mühlenschule am Jungfernstieg und die Grundschule Steinbeck am Kattenberge setzen einheitlich den Sonntag, 31. Mai, als Stichtag. Die Waldschule geht dabei einen besonderen Weg: Hier erfolgt die Anmeldung ausschließlich online über die Schulwebsite. Die Eltern erhalten im April die entsprechenden Zugangsinformationen. 

Die Mühlenschule versendet ihre Unterlagen Ende April, die Grundschule Steinbeck kündigt eine rechtzeitige Zusendung an. Eine Informationsveranstaltung bietet die Grundschule Sprötze-Trelde in der Lehrer-Schwägermann-Straße an. Sie findet am 6. Mai um 19 Uhr in der Grundschule in Sprötze statt. Das Anmeldeformular soll nach Erhalt zeitnah zurückgesendet werden. Einen konkreten Abgabetermin nennt die Schule nicht.

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Diese Kinder müssen angemeldet werden

Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2027 ihr sechstes Lebensjahr vollenden. Sie müssen an der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule angemeldet werden. Für Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September sechs Jahre alt werden, gibt es eine Besonderheit: Ihre Eltern können den Schulbesuch um ein Jahr verschieben. Diese Zurückstellung muss nicht begründet werden. Eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber der Schule reicht aus. Sie muss bis zum 1. Mai 2027, bei der Schule eingehen.

Auch der umgekehrte Weg ist möglich: Noch nicht schulpflichtige Kinder können auf Antrag vorzeitig eingeschult werden, sofern sie körperlich und geistig schulfähig sind und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt wurden. Alle künftigen Erstklässler durchlaufen zudem eine Sprachstandfeststellung. Diese findet in der Regel in den Kindertagesstätten statt. So ist es seit dem Schuljahr 2020/21 geregelt. Eltern, deren Kinder derzeit keine Einrichtung besuchen, wenden sich direkt an die zuständige Schule. (dh)

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