Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Nicht nur Studierende können finanzielle Unterstützung für ihre Ausbildung erhalten. Auch Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen, Fachoberschulen und Fachschulen haben Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
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Die Abteilung „Besondere Leistungen für Kinder und Jugendliche” des Landkreises Harburg gibt Auskunft darüber, ob ein Anspruch auf Schüler-BAföG besteht.Wer eine Zusage für einen Schulplatz hat, sollte den Antrag kurzfristig stellen. Zum Schuljahresbeginn im August kann es wegen der vielen Anträge zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Das BAföG wird immer nur für ein Schuljahr gewährt. Deshalb sollten auch Schülerinnen und Schüler, die ihr zweites oder drittes Ausbildungsjahr im August 2026 beginnen, rechtzeitig den Wiederholungsantrag für das kommende Schuljahr stellen.
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Informationen zum Schüler-BAföG und zur Antragstellung gibt es beim Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises telefonisch unter der Rufnummer 04171–639476 und 04171–693754. Auf der Homepage www.landkreis-harburg.de finden Interessierte unter dem Suchbegriff „Ausbildungsförderung” weitere Details.
Ratsuchende können Fragen auch an die E‑Mail-Adresse lkharburg@bafoeg-niedersachsen.de richten. Unter www.bafög.de kann der Antrag online gestellt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, unter der Rubrik „Antrag stellen” Antragsformulare herunterzuladen und per Post oder E‑Mail an den Landkreis Harburg zu senden. (dh)











