Buchholz in der Nordheide. Die Anbindehaltung von Rindern ist im Landkreis Harburg künftig untersagt. Der Landkreis veröffentlicht am heutigen Dienstag eine entsprechende Allgemeinverfügung. Sie tritt am Mittwoch, 1. Juli, in Kraft. Die Kreisverwaltung setzt damit einen Runderlass des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums um.
Im Landkreis Harburg gibt es rund 360 Rinderhaltungen. Nur ein geringer Anteil ist von dieser Untersagung betroffen. „Uns ist es wichtig, den Tierschutz und die Haltungsbedingungen konsequent zu verbessern”, sagt Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz. Er begrüßt den Ausstieg aus der Anbindehaltung grundsätzlich.
Völker hätte sich allerdings einen anderen Weg gewünscht. „Wir hätten einen gemeinsamen bundeseinheitlichen Weg für sinnvoll gehalten. Solch weitreichende Regelungen sollten bundeseinheitlich und auf gesetzlicher Grundlage erfolgen”, sagt er. Die Anbindehaltung sei ein Thema von bundesweiter Bedeutung. „Aus unserer Sicht ist es verfassungsrechtlich bedenklich, wenn das Land Niedersachsen hier im Alleingang vorangeht und die Verantwortung auf die Landkreise überträgt”, sagt Völker.
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Ähnlich hatte sich bereits der Niedersächsische Landkreistag geäußert. Das Landwirtschaftsministerium hat nun den Landkreis Harburg und auch andere Landkreise konkret angewiesen, den Erlass in Form einer Allgemeinverfügung umzusetzen.
Die Allgemeinverfügung sieht vor, dass die ganzjährige Anbindehaltung von Rindern innerhalb von 18 Monaten zu beenden ist. Die Betriebe müssen in ein anderes Haltungssystem umstellen.
Meldung über neues Portal
Die Umstellung und das neue Haltungssystem müssen Rinderhalter innerhalb von sechs Monaten über das neue Meldeportal des Laves mitteilen. Das Portal ist unter www.laves-nexus.niedersachsen.de/anbindehaltung erreichbar. Tiere dürfen ab sofort nicht neu in die ganzjährige Anbindehaltung eingestallt werden.
Für die kombinierte Anbindehaltung gilt eine längere Frist. Bei dieser Haltungsform haben die Tiere ganzjährig für mindestens zwei Stunden Zugang zu einem Auslauf, Laufhof oder einer Weide. Halter haben bis zu fünf Jahre Zeit für die Umstellung. Auch für die Beendigung der saisonalen Anbindehaltung haben Halter bis zu fünf Jahre Zeit. Bei der saisonalen Anbindehaltung haben die Tiere im Zeitraum Mai bis Oktober täglich Weidegang von mehr als zwei Stunden.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.landkreis-harburg.de zu finden. Dort hilft der Suchbegriff „Anbindehaltung” weiter. (dh)
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