
Buchholz in der Nordheide. Sie sehen aus wie gewöhnliche Sonnenbrillen, doch im Gestell stecken Kamera, Mikrofon und oft eine WLAN- oder Bluetooth-Schnittstelle. Mit einem Fingertipp oder Sprachbefehl können diese Smart Glasses filmen. Allein im vergangenen Jahr wurden weltweit mehr als sieben Millionen dieser Geräte verkauft. Die Aufnahmen aus der Ich-Perspektive ermöglichen es, Gespräche, private Momente oder sensible Zugangscodes unbemerkt mitzuschneiden.
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Die Videofunktion nutzen meist männliche Täter vermehrt, um vorwiegend Frauen an belebten Orten gezielt anzusprechen. Am Strand, im Fitnessstudio oder in Bars verbergen sie, dass die Begegnung gefilmt wird. Die Täter manipulieren oder kleben das blinkende Kontrolllämpchen an der Brille zuvor ab. So bleibt die Aufnahme unbemerkt.
Die heimlich entstandenen Videos werden später ohne Zustimmung als Content auf Video- und Social-Media-Plattformen hochgeladen. Dort werden die Betroffenen ohne deren Kenntnis öffentlich bloßgestellt oder abgewertet. Die Aufnahmen dienen oft dazu, ein sexistisches oder frauenfeindliches Weltbild zu fördern, warnen die Polizeilichen Beratungsstellen.
Rechtliche Schritte möglich
Wer bemerkt, dass er heimlich gefilmt wurde, kann die sofortige Löschung verlangen und Unterlassung fordern. Zivilrechtlich kann gegen den Filmenden vorgegangen werden. Bei Verletzung der Intimsphäre oder in sexuellen Kontexten kommen zusätzlich Strafanzeigen nach Paragraf 201a oder Paragraf 184k Strafgesetzbuch in Betracht.
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Wer angesprochen wird und einen Verdacht hegt, sollte auf auffälliges Verhalten achten. Wiederholtes Fixieren, gezieltes Mitgehen oder Sprechen in die Brille können Warnzeichen sein. In Gegenwart unbekannter Personen mit Smart Glasses sollten keine sensiblen Daten preisgegeben werden. Eingaben sollten konsequent abgeschirmt werden.
So schützt man sich im Ernstfall
Bei Unbehagen sollte der Ort gewechselt und das Gespräch beendet werden. Belebte oder geschützte Bereiche bieten Schutz. Aufnahmen sollten klar untersagt werden. Unterstützung durch Personal, das Umfeld oder Begleitpersonen kann hinzugezogen werden. Vorfälle sollten mit Ort, Zeit und Personenbeschreibung dokumentiert werden. Bei Bedarf kann Anzeige erstattet werden. (dh)
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