Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Nach 30 Jahren Seuchenfreiheit ist die Newcastle-Krankheit erstmals wieder in Deutschland ausgebrochen. Das Friedrich-Löffler-Institut hat seit Februar mehrere Ausbrüche der meldepflichtigen Tierseuche in Hühner‑, Puten- und Masthühnerbeständen sowie Kleinsthaltungen nachgewiesen. Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg rät Geflügelhaltern nun zu erhöhter Vorsicht.
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Die auch als atypische Geflügelpest bezeichnete Krankheit grassiert bereits seit einiger Zeit in Osteuropa. Das Friedrich-Löffler-Institut schätzt das Ansteckungsrisiko für Hausgeflügel in Zusammenhang mit der klassischen Geflügelpest im gesamten Bundesgebiet als erheblich ein. Betroffen sind nicht nur große Betriebe, sondern auch kleine Hobbyhaltungen.
Der Veterinärdienst des Landkreises Harburg empfiehlt Geflügelhaltern, bekannte Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Tierbeständen einzuhalten. Besonders wichtig ist die strikte Einhaltung der Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit für Hühner- und Truthahnbestände.
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Impfpflicht gilt auch für Hobbyhaltungen
„Die Impfflicht gilt unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere und damit auch für Kleinst- und Hobbyhaltungen”, sagt Thorsten Völker, Leiter der Abteilung Migration, Ordnung und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung, zu der auch der Veterinärdienst gehört. „Der Impfstatus aller gehaltenen Hühner und Truthähne muss in Absprache mit dem betreuenden Tierarzt regelmäßig überprüft und die Impfung wiederholt werden”, sagt Völker.
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die insbesondere Hühner und Puten betrifft. Sie wird als atypische Geflügelpest bezeichnet, da sie ähnliche Krankheitssymptome wie die klassische Geflügelpest verursacht. Auch andere Vogelarten wie Enten, Gänse, Strauße oder Tauben sind empfänglich. Sie können das Virus in sich tragen, weiterverbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken.
Die Krankheit kann bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen. Bei Hausgeflügel drohen durch Handelsbeschränkungen schwere wirtschaftliche Schäden. Eine Infektion mit der Newcastle-Krankheit ist für Menschen möglich, aber sehr selten. Sie äußert sich in der Regel durch eine Bindehautentzündung.Weitere Informationen zur Newcastle-Krankheit finden sich auf den Internetseiten des Friedrich-Löffler-Instituts www.fli.de sowie auf www.tierseucheninfo.niedersachsen.de und beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit www.laves.niedersachsen.de. Dort gibt es auch ein Merkblatt zur gesetzlich vorgeschriebenen Impfpflicht. (dh)











