
Buchholz in der Nordheide. Seit dieser Woche sind auch die letzten Tempo-30-Schilder in Buchholz aufgestellt. Damit ist die neue Verkehrsregelung an allen Schulwegen in Buchholz komplett. Doch die unterschiedlichen Geltungszeiten und die vielen Schilder sorgen teilweise für Verwirrung bei Autofahrern.
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Deutlich wird das Problem der vielen Schilder in Trelde. An der Bundesstraße 75 gilt die neue Tempo-30-Regelung von 7 bis 18 Uhr. Direkt vor der Grundschule Trelde in einer Nebenstraße gilt das Tempolimit eine Stunde länger. Diese älteren Schilder stehen direkt hinter den Neuen und zeigen einen Pfeil und eine andere Zeit an: 6 bis 18 Uhr.
Anna Meuche, Pressesprecherin der Stadt Buchholz, bestätigt die Rückmeldungen aus der Bevölkerung. „Vereinzelt wird kritisiert, dass die Regelungen nicht auf einen größeren Bereich ausgeweitet wurden. Zudem sorgten die unterschiedlichen zeitlichen Geltungsbereiche auf einzelnen Abschnitten teilweise für Fragen.
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„Die neuen Tempo-30-Regelungen werden bislang weitgehend positiv aufgenommen”, sagt Meuche. Positives Feedback erhalte die Stadt insbesondere mit Blick auf die Schulwege und die damit verbundene Verkehrssicherheit. Auch der Stadtelternrat Buchholz begrüßt die Neuregelung und würde auch eine Ausweitung unterstützen.
Zeiten richten sich nach Schulöffnungszeiten
Die verschiedenen Zeiten auf den Schildern haben einen konkreten Hintergrund. Sie orientieren sich an den Öffnungszeiten der jeweiligen Schulen. Die Stadt hat jeweils eine Stunde vor und nach den Öffnungszeiten hinzugenommen, da in diesen Zeiträumen die Kinder auf dem Weg zur Schule oder nach Hause sind.
Der Landkreis Harburg teilte auf Anfrage von buchholz-aktuell.de mit, dass der stationäre Blitzer in Trelde die zeitlich unterschiedlichen Regelungen technisch erfassen und kontrollieren kann. Verstöße gegen die jeweiligen Tempo-30-Zonen können also auch zeitlich korrekt geahndet werden. Der Blitzer soll pünktlich zum Schulanfang umgestellt werden.
Diese Schule sind betroffen
- Grundschule Mühlenschule in Holm-Seppensen (6 bis 17 Uhr)
- Grundschule Wiesenschule in Buchholz (6 bis 18 Uhr)
- Grundschule Trelde (7 bis 18 Uhr)
- Grundschule Heideschule im Schulzentrum I (7 bis 18 Uhr)
- Grund- und Oberschule Waldschule (7 bis 18 Uhr)
- Weiterführende Schulen in den Schulzentren I und II (7 bis 17 Uhr)
Wieso gibt es die Neuregelung?
Hinter der Regelung stecken neue gesetzliche Grundlagen, die Schüler auf dem Schulweg schützen sollen. Denn ein Unfall bei Tempo 30 ist deutlich weniger gefährlich, als bei Tempo 50.
Nach einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der Buchholzer Liste und Christoph Tiebel vom Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Club e. V. aus dem Mai 2025 gingen die Mitarbeiter der Stadt zusammen mit den Schulen auf die Suche nach sogenannten hochfrequentierten Schulwegen in Buchholz.
Ein Problem: Es gibt keinen rechtlichen Grenzwert, ab wie vielen Kindern ein Schulweg hochfrequentiert gilt. Deswegen musste die Stadt einen Verkehrsexperten hinzuziehen.
Das gilt rechtlich als hochfrequentierter Schulweg:
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gelten als hochfrequentierte Schulwege „Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt- oder Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben. Diese Wege können auch im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV bestehen."
Täglich 5 Kinder oder mehr benötigt
„Er gab an, dass ein Schulweg als hochfrequentiert gilt, wenn täglich fünf oder mehr Kinder diesen Weg nutzen. Zusätzlich wurde die Breite des jeweiligen Weges in die Bewertung einbezogen”, erklärt Pressesprecherin Anna Meuche. Die Routen ermittelten die Schulträger nicht durch Zählung vor Ort, sondern auf Grundlage der Wohnorte der Schülerinnen und Schüler. (JOTO)
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