Buchholz in der Nordheide. Nach einem schweren Unfall im Mai 2023 hat die Stadt verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Schulwegsicherheit am Schulzentrum I umgesetzt. Kernstück ist eine neue Fahrradstraße am Buenser Weg. Die Stadt folgt damit einem Maßnahmenplan, den das Büro bueffee erarbeitet hat.
Im Buenser Weg gilt seit kurzem eine Fahrradstraße. Anders als üblich haben Radfahrende dort nicht die Rechts-vor-links-Regelung zu beachten, sondern die Fahrradstraße selbst hat Vorfahrt. Diese Ausnahme gilt, weil auf der Strecke der öffentliche Personennahverkehr Vorrang erhält. Im Frühjahr 2026 sollen noch Parkraumzonen markiert werden. Auch am Radeland wird die entsprechende Markierung ergänzt, um der Fahrradstraße Vorfahrt zu gewähren.
Tempo 30 und besondere Rechte für Radler
Auf Fahrradstraßen dürfen Radfahrende nebeneinander fahren. Für alle Verkehrsteilnehmenden gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde. Ein eigenes Verkehrsschild kennzeichnet die Fahrradstraße. Zusatzschilder wie „Anlieger frei” regeln, welche weiteren Verkehrsteilnehmenden die Straße nutzen dürfen.
Die Stadt hat zudem das Haltverbot im Buenser Weg neu geordnet. Die Straßeneinmündungen in den Buenser Weg werden künftig wie Grundstückszufahrten gestaltet. Das bedeutet: Der Gehweg hat Vorrang vor dem Verkehr aus den einmündenden Straßen
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Zusätzlich hat die Stadt Grünflächen zurückgeschnitten, um die Sicht im Straßenverkehr zu verbessern. Der Maßnahmenplan sieht außerdem Hol- und Bringzonen vor, sogenannte HUBs. Hierfür muss zunächst eine geeignete Fläche gefunden werden, die sich für einen Parkplatz eignet. Die Verhandlungen gestalten sich derzeit schwierig, sodass diese Maßnahme noch nicht abschließend geklärt ist.
Anlass für die Überarbeitung der Verkehrsführung war ein schwerer Unfall am Mittwoch, 10. Mai 2023, am Buenser Weg Ecke Berliner Straße. Ein Bus bog damals vom Schulzentrum I kommend rechts in die Berliner Straße ein und erfasste dabei ein sieben Jahre altes Kind, das schwer verletzt wurde. (tj)












