Mehr als 1.600 Einwendungen zu Windkraft-Planungen im Landkreis Harburg

Drei Windkräfträder auf einem Feld bei Sonnenuntergang. Foto: JOTO
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Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Der Bau- und Planungsausschuss des Landkreises Harburg hatte bereits seine für Dienstag, 27. Januar, geplante Sitzung abgesagt. Auf der Tagesordnung stand einzig die Anpassung des Konzeptes zur Planung von Vorranggebieten für Windenergie. Der Grund für die Absage: Die Verwaltung arbeitet noch an der Auswertung von mehr als 1600 Einwendungen zum ersten Entwurf des Teilplans Windenergie.

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Die Kreisverwaltung bereitet derzeit alle eingegangenen Stellungnahmen intensiv auf und stellt sie übersichtlich zusammen. Die politischen Beratungen sollen nun voraussichtlich in der Sitzung des Ausschusses im April stattfinden. Die Entscheidung zur Verschiebung fiel nach Abstimmung mit Vertretern aller im Kreistag befindlichen Parteien und Gruppen. 

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Umfangreiche Dokumentation notwendig

Für April plant der Landkreis, tiefer auf die Einwendungen und deren mögliche Abwägung einzugehen. Gleichzeitig sollen die Auswirkungen auf das Konzept der Vorranggebiete grob abgeschätzt werden. Danach benötigt die Verwaltung noch Zeit, um die Entscheidungen in den notwendigen Dokumenten umzusetzen. Dazu gehören neben der Plankarte der Satzungstext, dessen Begründung und der Umweltbericht. Letzterer beschreibt die Auswirkungen auf die gesetzlich bestimmten Schutzgüter. Anschließend muss die Politik über eine erneute Auslegung des Entwurfes beschließen, die dann wieder etwa drei Monate dauert.

Das Konzept regelt verbindlich, wo künftig Windenergieanlagen im Landkreis Harburg errichtet werden dürfen. Die Planung grenzt den Raum für Windenergienutzung ein, um eine ungesteuerte Realisierung von Windrädern in der Landschaft zu vermeiden. Besonders sensible Bereiche werden so besser geschützt. 

Der Landkreis Harburg muss aufgrund von Gesetzesänderungen auf Bundes- und Landesebene zwingend zusätzliche Vorranggebiete ausweisen. Ansonsten würde nach gültiger Rechtslage Ende 2027 der gesamte Außenbereich für Windenergienutzung zur Verfügung stehen, wenn die gesetzlichen Anforderungen an die Genehmigung erfüllt werden. Dann droht ungesteuerter Wildwuchs. (dh)

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