Landkreis Harburg plant Windenergie-Ausbau mit neuem Konzept

Ein Windrad steht in der Abendsonne in Buchholz. Foto: JOTO

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Buchholz in der Nordheide/Tostedt/Landkreis Harburg. Der Landkreis Harburg arbeitet weiter an seinem Teilprogramm Windenergienutzung. Die Kreisverwaltung hat die zahlreichen Stellungnahmen zum ersten Entwurf umfassend ausgewertet und das Konzept weiterentwickelt. Wegen noch nicht abgeschlossener Änderungen wird sich der Bau- und Planungsausschuss im September nicht mit der Thematik befassen. Stattdessen findet eine zusätzliche Sitzung am Mittwoch, 28. Oktober, statt, in der der überarbeitete Entwurf behandelt wird.

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Mit dem Teilprogramm schafft der Landkreis einen verlässlichen Rahmen für künftige Windenergieanlagen. Ziel ist es, bundes- und landesrechtliche Vorgaben zu erfüllen, den Ausbau räumlich zu steuern und sensible Bereiche zu schützen. Kurz nach der Oktobersitzung soll der Kreisausschuss die erneute Auslegung der Planungsunterlagen beschließen. 

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„Unser Ziel ist eine ausgewogene und belastbare Planung, die den gesetzlichen Vorgaben entspricht und zugleich sensible Bereiche schützt”, sagt Erster Kreisrat Josef Nießen. Damit schaffe man klare Rahmenbedingungen für die Windenergienutzung und verhindere einen ungesteuerten Ausbau.

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Mehr als 1.800 Stellungnahmen eingegangen

Zum ersten Entwurf waren mehr als 1.800 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen, Fachbehörden und Verbänden eingegangen. Daraus hat die Kreisverwaltung mehr als 8.000 einzelne Argumente erfasst und geprüft. Wichtige Hinweise wurden in die Planung aufgenommen und einzelne Unstimmigkeiten in den Unterlagen bereinigt.

„Die intensive Beteiligung hat wertvolle Erkenntnisse geliefert”, sagt Dr. Alexander Stark, Leiter der Stabsstelle Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung und Mobilität. Man habe diese sorgfältig ausgewertet und lege nun ein weiterentwickeltes Konzept vor.

Informationsveranstaltungen in drei Orten

Begleitend zur erneuten Auslegung, die nach dem Auslegungsbeschluss des Kreisausschusses ab November stattfindet, plant der Landkreis eine Online-Informationsveranstaltung sowie drei Präsenzveranstaltungen in Salzhausen, Tostedt und Elstorf. Dort werden die wesentlichen Änderungen des Entwurfs vorgestellt und erläutert.

Der Landkreis ist gesetzlich verpflichtet, zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen. Ohne eine wirksame Planung könnten ab Ende 2027 Windenergieanlagen grundsätzlich im gesamten Außenbereich zugelassen werden, sofern die jeweiligen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind. (dh)

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