
Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Rund 4.010 Baubeschäftigte im Landkreis Harburg können beruhigt in die kalte Jahreszeit gehen. Ihre Jobs sind „winterfest”, wie Achim Bartels von der IG BAU Hamburg betont. Auch wenn Frost und Schnee das Arbeiten im Freien unmöglich machen, laufen Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen weiter.
Möglich macht das Saison-Kurzarbeitergeld. Von Dezember bis März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden, selbst wenn das Wetter das Arbeiten draußen verhindert. Die Arbeitsagentur zahlt den Beschäftigten ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
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Vorteile für Betriebe und Beschäftigte
„Wichtig ist, dass möglichst viele der 305 Baubetriebe im Landkreis Harburg das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen”, sagt der IG BAU-Bezirksvorsitzende. Der Vorteil liege auf der Hand: Unternehmen müssen niemanden entlassen und im Frühjahr keine neuen Fachkräfte suchen. Die Beschäftigten hätten eine „365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte”.
Die Antragstellung ist unkompliziert. Betriebe können die Arbeitsagentur sogar nachträglich informieren, wenn Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können. „Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren”, erklärt Bartels. Anträge seien schnell gestellt, für die komplette Belegschaft oder nur für einen Teil des Teams.
Neben Bauunternehmen profitieren auch Dachdecker, Gerüstbauer sowie Betriebe im Garten und Landschaftsbau. Allerdings müssen Firmen vor der Beantragung prüfen, ob Beschäftigte andere Arbeiten übernehmen können, etwa in der Halle oder im Lager. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten sind zu berücksichtigen. (dh)










