Kindergeld für volljährige Kinder: Diese Regeln gelten

Geld in der Hosentasche. Foto: Symbolbild
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Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Auch nach dem 18. Geburtstag des Kindes kann Kindergeld fließen. Eltern im Landkreis Harburg müssen dafür rechtzeitig handeln und die erforderlichen Nachweise an die Familienkasse übermitteln. Die Unterlagen lassen sich bequem online einreichen, darauf weist die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide hin.

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Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erhalten Eltern grundsätzlich Kindergeld. Doch auch danach kann der Anspruch bestehen, etwa wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung absolviert, studiert oder ein Praktikum macht. Drei Monate vor dem 18. Geburtstag des Kindes verschickt die Familienkasse einen Brief an die Familien. Darin steht ein Zugangscode für den Online-Kindergeld-Service. Den erforderlichen Nachweis, beispielsweise eine Studienbescheinigung, können Eltern bis sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres elektronisch übermitteln. Das genügt für eine nahtlose Weiterzahlung. 

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Kindergeld auch in Übergangsphasen möglich

Nach dem Schulende geht es nicht immer sofort weiter. Auch zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann Kindergeld gezahlt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass dieser Zeitraum maximal vier Monate beträgt. Das gilt ebenfalls, wenn sich das Kind aktiv um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht oder nach einer Zusage auf den Beginn wartet. Wichtig ist dabei, dass es sich um den nächstmöglichen Beginn der Ausbildung oder des Studiums handelt.

Gibt es nach dem Ende der Schulausbildung noch keine weiteren Pläne, kann ein Kindergeldanspruch während der Arbeitssuche bestehen. Dafür muss sich das Kind bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitsuchend melden. Während des Bundesfreiwilligendienstes oder ähnlicher Freiwilligendienste wie FSJ, FÖJ oder anerkannter Freiwilligendienste im In- oder Ausland kann ebenfalls Kindergeld gezahlt werden.

Wichtig ist immer, die weiteren Pläne des Kindes an die Familienkasse zu übermitteln, idealerweise online. So können die Zahlungen aufrechterhalten werden. Aktuelle Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag gibt es unter www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder. (dh)

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