Katastrophenschutz: Neues Register für besseren Schutz in Krisensituationen

Symbolbild-Katastrophenschutz Foto: Hamann
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Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Was geschieht, wenn bei einem längeren Stromausfall plötzlich dringend benötigte medizinische Geräte ausfallen? Oder wenn Menschen wegen einer Evakuierung ihr Zuhause verlassen müssen, aber auf einen Rollstuhl, ein Sauerstoffgerät oder andere lebenswichtige Hilfsmittel angewiesen sind? Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst wissen bislang nicht, wo sie im häuslichen Umfeld auf solche speziellen Notlagen und Bedürfnisse treffen können.

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Der Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Harburg setzen künftig auf das bundesweite Notfallregister. Die Kreisverwaltung bindet beide Bereiche über einen direkten Zugang an die dort hinterlegten Informationen an. In Krisen- und Notfallsituationen können Einsatzkräfte so schneller und gezielter helfen. 

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Das Notfallregister unter www.notfallregister.eu richtet sich direkt an alle Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen im Landkreis Harburg. Sie können dort selbst oder mit Unterstützung von Angehörigen, Betreuenden oder Pflegediensten wichtige Informationen hinterlegen. Dazu gehören Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen, benötigten Hilfsmitteln oder lebenserhaltenden medizinischen Geräten, die immer häufiger auch in den eigenen vier Wänden zum Einsatz kommen.

Die Daten werden ausschließlich von den registrierten Personen selbst beziehungsweise ihren Unterstützenden gepflegt und können jederzeit aktualisiert werden. Bei einem länger anhaltenden Stromausfall, einer Evakuierung, einem Hochwasser oder anderen Gefahrenlagen können die Leitstelle sowie der Zivil- und Katastrophenschutz in der Abteilung Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz auf diese Informationen zugreifen.

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Wer sollte sich registrieren

Besonders wichtig ist das Notfallregister für Menschen, die auf ein elektrisch betriebenes Beatmungsgerät, ein Sauerstoffgerät oder einen elektrischen Rollstuhl angewiesen sind. Auch Dialysepatientinnen und Dialysepatienten oder Menschen, die regelmäßig auf medizinische Versorgung angewiesen sind, können von einer Registrierung profitieren.

Das Angebot richtet sich außerdem an gehörlose und schwerhörige Menschen, die akustische Warnungen oder Lautsprecherdurchsagen nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Über im Register hinterlegte Kontaktdaten und Hinweise wissen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst von diesen Menschen und können sie im Notfall gezielter erreichen und unterstützen.

In Deutschland gibt es kein zentrales Register mit den Daten von Menschen mit Lebensunterstützungssystemen. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür, und Krankenkassen sowie Pflegedienste sind nicht verpflichtet, entsprechende Patientendaten an die Katastrophen- und Bevölkerungsschutzbehörden zu melden. Der Landkreis Harburg hatte solche Informationen bereits vor einigen Jahren selbst abgefragt und möchte nun über das Notfallregister weitere und aktuelle Informationen gewinnen.

Informationskampagne startet bald

In den kommenden Wochen wird die Kreisverwaltung gezielt über das Notfallregister informieren. Dazu werden insbesondere Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste über die Möglichkeiten informiert, die das Register bietet. Falls nötig, steht die Kreisverwaltung auch bei der Registrierung zur Seite.

Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen für die Nutzung des Registers zu gewinnen und ihre Sicherheit in Not- und Krisensituationen zu erhöhen. Je mehr relevante Informationen den Einsatzkräften im Ernstfall zur Verfügung stehen, desto schneller und gezielter können sie Hilfe leisten. (dh)

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