Inklusionsbeirat Buchholz: Kandidaten können sich bis Oktober bewerben

Das Rathaus in Buchholz. Foto: Hamann
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Buchholz in der Nordheide. Die Stadt Buchholz sucht Kandidatinnen und Kandidaten für die neue Wahlperiode des Inklusionsbeirats. Das Gremium vertritt die Rechte und Interessen von Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen gegenüber Politik und Wirtschaft. Interessierte können ihre Bewerbungen bis Freitag, 16. Oktober, bei der Stadtverwaltung einreichen.

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Der Inklusionsbeirat berät den Rat der Stadt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Er begleitet kommunalpolitische Vorhaben, die die Teilhabe von Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen, politischen und sportlichen Leben betreffen. Das Gremium arbeitet unabhängig, ist parteipolitisch neutral und konfessionell nicht gebunden. Der Beirat amtiert jeweils eine Wahlperiode. 

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Für die Bewerbung ist ein schriftlicher Wahlvorschlag erforderlich. Dieser muss Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum und Kontaktdaten enthalten. Zusätzlich müssen Kandidatinnen und Kandidaten ihre persönliche Motivation zur Mitarbeit im Inklusionsbeirat begründen. Das Bewerbungsformular und die erforderliche Datenschutzerklärung stehen unter www.buchholz.de/inklusionsbeirat zum Download bereit.

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So kann man sich bewerben

Die Bewerbungen können auf verschiedenen Wegen eingereicht werden. Per Post an die Stadt Buchholz, Abteilung 2.1, Rathausplatz 1, 21244 Buchholz. Per E‑Mail an wahl-inklusionsbeirat@buchholz.de. Oder über den blauen Briefkasten am Haupteingang des Rathausplatzes 1. Die Bewerbungsfrist endet am Freitag, 16. Oktober.

Der Rat der Stadt wählt aus den eingegangenen Bewerbungen vier Mitglieder in den Inklusionsbeirat. Die Wahl findet in der konstituierenden Sitzung am Montag, 9. November, statt. (dh)

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