Buchholz in der Nordheide. Die Stadt Buchholz passt zum Jahreswechsel mehrere Gebührensätze an. Während die meisten Bürger bei der Straßenreinigung keine Änderungen spüren, müssen Anlieger in der Fußgängerzone tiefer in die Tasche greifen. Auch bei den Abwassergebühren gibt es Anpassungen.
Bei der Straßenreinigung bleibt die Gebühr für fast alle unverändert bei 1,29 Euro je Quadratwurzelmeter. Nur für die Anwohner in der Fußgängerzone steigt der Satz von 19,96 auf 20,18 Euro. Beim Winterdienst sinkt die Gebühr für Straßen von 0,82 auf 0,78 Euro, während die Fußgängerzone eine leichte Erhöhung von 7,95 auf 7,98 Euro erfährt. Die Unwägbarkeiten beim Winterdienst machen eine genaue Kalkulation schwierig, wie Buchholz erster Stadtrat Dirk Hirsch erläutert.
Die Oberflächenwassergebühr sinkt minimal von 7,50 auf 7,47 Euro je Berechnungseinheit. Bei der Schmutzwasserbeseitigung steigt die Gebühr von 2,51 auf 2,57 Euro je Kubikmeter. Hirsch betonte, dass Buchholz im Vergleich zu anderen Städten, wo teilweise vier Euro oder mehr fällig werden, noch günstig sei. Die Stadt verfügt über kein eigenes Klärwerk und zahlt Gebühren an das Kreisklärwerk.
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Der Rat der Stadt wird die Gebührenanpassungen voraussichtlich in seiner kommenden Sitzung Anfang Dezember beschließen. Die neuen Sätze treten dann zum 1. Januar 2026 in Kraft. Im zuständigen Ausschuss wurden die Vorlagen bereits einstimmig angenommen. Die Gebühren werden anhand der real enstehenden Kosten berechnet. (JOTO)











