Frauen arbeiten zwei Monate umsonst: Aktion zum Equal Pay Day

Zum Equal Pay Day betont Gleichstellungsbeauftragte Andrea Schrag, dass schon die Mütter des Grundgesetzes für gleichen Lohn für gleiche Arbeit kämpften. Foto: Landkreis Harburg
Zum Equal Pay Day betont Gleichstellungsbeauftragte Andrea Schrag, dass schon die Mütter des Grundgesetzes für gleichen Lohn für gleiche Arbeit kämpften. Foto: Landkreis Harburg
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Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Erst ab dem 27. Februar werden Frauen für ihre Arbeit auch bezahlt, zumindest rechnerisch. Der Equal Pay Day macht symbolisch auf die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern aufmerksam. Um das gleiche Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember des Vorjahres hatten, müssen Frauen bis zu diesem Tag arbeiten. 

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Andrea Schrag, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Harburg, will am Freitag, 27. Februar, in der Winsener Innenstadt für das Thema sensibilisieren. Die Lücke zwischen den durchschnittlichen Brutto-Stundenlöhnen von Frauen und Männern beträgt in Deutschland offiziell 16 Prozent. Das sind 4,24 Euro oder bei einer 40-Stunden-Woche immerhin 169,60 Euro. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes kommen Frauen auf 22,81 Euro brutto je Stunde, Männer auf 27,05 Euro. Bei etwa 20 Prozent der abhängig beschäftigten Frauen im Haupterwerbsalter liegt das Monatseinkommen sogar unterhalb des Existenzminimums. 

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„Es ist höchste Zeit für mehr Lohngerechtigkeit”, sagt Schrag. Das sei auch Grundvoraussetzung für die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichstellung. „Denn ohne wirtschaftliche Unabhängigkeit bleiben Teilhabe und Gleichstellung eine Illusion”, sagt die Gleichstellungsbeauftragte.

Versprechen von 1949 noch nicht eingelöst

Seit 1949 steht im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.” Dieser Satz wurde auf Initiative der Mütter des Grundgesetzes in die Verfassung aufgenommen. Frieda Nadig (SPD) und Dr. Helene Weber (CDU) kämpften 1949 parteiübergreifend für gleichen Lohn für gleiche Arbeit, konnten sich jedoch nicht gegen ihre männlichen Parteikollegen durchsetzen. „Das Versprechen von 1949 darf kein historischer Satz bleiben”, sagt Schrag. Lohngleichheit sei keine Forderung, sondern ein verfassungsrechtlicher Anspruch. „Selbst zwischen Frauen und Männer mit einer gleichen Ausbildung und ähnlichen Position bleibt eine Lohnkluft von sechs Prozent, der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap”, sagt Schrag. 

Damit gehöre Deutschland im europäischen Vergleich nach wie vor zu den Schlusslichtern. Die Situation habe Folgen, die das ganze Leben nachwirken. „Das ist nicht nur heute ungerecht, sondern wirkt sich später auch im Rentenbezug aus und führt dazu, dass der Frauenanteil bei den von Altersarmut betroffenen Menschen deutlich höher ist”, sagt Schrag. 

Unter dem Motto „equal pay every day” nimmt die Equal-Pay-Day-Kampagne 2026 in den Blick, wie sich die geschlechterspezifische Lohnlücke im Laufe des Lebens entwickelt. Von der frühen Prägung durch Rollenbilder in Kindheit und Jugend über die Berufswahl bis hin zu Rente und weiblicher Altersarmut wird deutlich: Gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Strukturen erschweren Lohngleichheit immer wieder.

Strukturelle Unterschiede sind ein Grund für die Lohnlücke: Frauen sind überproportional in den sozialen Bereichen, den sogenannten Care-Berufen, tätig, die schlechter bezahlt werden. „Daher muss es darum gehen, nicht nur den gesellschaftlichen Wert zu erhöhen, sondern auch die Bezahlung dieser Berufe zu stärken”, sagt Schrag. Frauen arbeiten zudem seltener in Führungspositionen und häufiger in Teilzeit oder in Minijobs. Ein Grund dafür: Frauen tragen bei der Sorgearbeit und der Pflege von Angehörigen die meiste Verantwortung. „Umso wichtiger ist daher eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege, die es Frauen und Männern gleichermaßen ermöglicht, berufstätig zu sein und gemeinsam für ihre Kinder oder Angehörigen zu sorgen”, sagt Schrag. (dh)

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