Feuerwehr Buchholz warnt vor illegalen Feuern im Garten

Lagerfeuer. Foto: Symbolbild
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Buchholz in der Nordheide. Rauchschwaden über dem Nachbargarten, ein lauter Alarm, dann das Martinshorn. Jedes Jahr rücken die Feuerwehren der Stadt Buchholz zu privaten Brennaktionen aus, bei denen Bürger Gartenabfälle illegal verbrennen.

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„Schön wäre es, wenn die Mitbürger einsehen würden, dass die Feuerwehrleute auch selbst vielleicht gerade in ihrem Garten gearbeitet haben”, sagt Jan Friedrich, Pressesprecher der Ortsfeuerwehr Buchholz. Wegen der verbotenen Aktionen müssten die ehrenamtlichen Helfer alles stehen und liegen lassen, um Schlimmeres zu verhindern. 

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Die Unterbrechung der eigenen Gartenarbeit sei dabei nicht das eigentliche Problem, so Friedrich. Denn nicht selten gehe bei vermeintlich kleinen Feuern etwas schief. Die Feuerwehr müsse dann tatsächlich einschreiten, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern. Friedrich erinnert daran, dass die Feuerwehren im gesamten Landkreis Harburg ausschließlich freiwillig arbeiten. „365 Tage im Jahr rund um die Uhr einsatzbereit, ohne Bezahlung”, sagt er. Auch deshalb liege ihm daran, die Mitbürger vor Unwissenheit zu schützen.

Was erlaubt ist und was nicht

Die rechtliche Lage sei eindeutig: In Deutschland gilt ein generelles Verbot für das Verbrennen von Grünabfällen. Vereinzelt weichen Kommunen und Landkreise diese Regel etwas auf. In Buchholz muss man fürs Verbrennen von Grünabfällen eine Erlaubnis der Stadt einholen.

Manche Anwohner erinnern sich noch an die sogenannten Brenntage, an denen das Verbrennen von Gartenabfällen früher erlaubt war. Im Landkreis Harburg gibt es diese Tage nicht mehr.

Wenn Flammen außer Kontrolle geraten

Für das Verbot gibt es zwei zentrale Gründe. Der erste betrifft die Sicherheit: „Gartenabfälle erzeugen je nach Feuchtegrad eine unberechenbare Flammen- und Rauchentwicklung. Dadurch kann selbst ein kleineres Feuer schnell außer Kontrolle geraten”, sagt Feuerwehrsprecher Friedrich. Leichte, brennende Pflanzenteile werden durch die Thermik in die Luft gewirbelt und über längere Strecken getragen. Auf diese Weise können sogar auf Nachbargrundstücken Brände entstehen.

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Der zweite Grund wird häufig vernachlässigt: Bestimmte Pflanzen und Baumarten enthalten Giftstoffe und Allergene, die durch die Verbrennung freigesetzt werden, etwa über den Rauch. Dazu zählen unter anderem die heimische Eibe und der Riesen-Bärenklau. Die Folgen können schwere Reizungen der Atemwege und Vergiftungserscheinungen beim Einatmen sein, erklärt der Feuerwehrmann.

Krebserregende Stoffe aus behandeltem Holz

Besonders problematisch wird es, wenn behandelte Hölzer wie Gartenzäune mitverbrannt werden. Dabei entstehen feinste Rußpartikel und krebserregende, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Zusätzlich werden Dioxine und Furane freigesetzt, allesamt Stoffe mit erheblichem Gesundheitsrisiko.

Eine sichere und legale Alternative bieten die Abfallhöfe und Annahmestellen für Grünschnitt in der Region. Dort wird das Material fachgerecht und kontrolliert entsorgt, ganz ohne Risiko für Mensch, Umwelt und ehrenamtliche Einsatzkräfte. (JOTO)

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