Erleichterung für Nutztierhalter: Bundeskabinett ändert Wolfsrecht

Wolf. Foto: Symbolbild
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Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Das Bundeskabinett hat vor Weihnachten einen Gesetzentwurf zum Umgang mit dem Wolf verabschiedet. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Cornell Babendererde begrüßt den Beschluss ausdrücklich. Die Entscheidung zeige, dass die Bundesregierung die Sorgen der Weidetierhalter ernst nimmt und den Artenschutz mit den berechtigten Interessen der Landwirtschaft in Einklang bringt, sagt sie.

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Der Gesetzentwurf sieht vor, den Wolf in das Bundesjagdrecht aufzunehmen und zugleich notwendige Anpassungen im Bundesnaturschutzgesetz vorzunehmen. Künftig können sogenannte Problemwölfe schneller und mit deutlich geringerem bürokratischem Aufwand entnommen werden. Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, in Regionen mit hohen Wolfsbeständen ein regionales Bestandsmanagement einzuführen, sofern der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt. 

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In den vergangenen Jahren hat sich die Wolfspopulation in Deutschland deutlich vergrößert. Damit sind die Herausforderungen für Weidetierhalter spürbar gewachsen. Wiederholte Übergriffe auf Nutztiere, auch im Landkreis Harburg, haben gezeigt, dass selbst umfangreiche Herdenschutzmaßnahmen nicht überall wirksam oder praktikabel sind. Im Landkreis ist die Beweidung der Deiche mit Schafen unerlässlich und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum Hochwasserschutz.

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Mit dem Kabinettsbeschluss ist der Weg nun frei für das parlamentarische Verfahren, sagt Babendererde. Wir sind damit einen großen und wichtigen Schritt vorangekommen, um das Zusammenleben von Mensch, Nutztier und Wolf wieder ausgewogen und praxistauglich zu gestalten. (dh)

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