
Buchholz in der Nordheide. Die AfD Buchholz hat zwei Beschwerden gegen Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse (CDU) eingereicht. Es geht um Kriminalstatistiken für Buchholz, welche die Stadt und damit der Rathauschef als „nicht öffentlich” eingestuft hat. Lediglich die Buchholzer Ratsmitglieder und die Polizei haben bisher Einblick in die Statistiken. Der Landkreis Harburg prüft nun den Fall.
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Ende Dezember 2025 stellte die AfD bei der Stadt eine Anfrage nach spezifischen Kriminaldaten der Polizei für Buchholz. Sie wollte wissen, wie viele Tatverdächtige deutsch oder nichtdeutsch sind, wie ihr möglicher Aufenthaltsstatus ist und unter anderem auch welche Altersgruppen auffällig sind.
Außerdem fragte sie nach räumlichen Kriminalitätsschwerpunkten und Intensivtätern. Ähnliche Daten veröffentlicht die Polizei für den gesamten Landkreis Harburg jedes Jahr im Internet. Dort steht zum Beispiel, dass die Zahl der Ladendiebstähle um 152 Taten auf 668 sank und knapp 35 Prozent der Tatverdächtigen keine deutsche Staatsangehörigkeit haben.
Hat die AfD die Daten bekommen?
Ja. Die Stadt holte die Daten bei der Polizeiinspektion Harburg ein und stellte sie allen Ratsmitgliedern zur Verfügung. Den Vorgang stufte die Verwaltung aber als „nicht öffentlich” ein. Weder die Anfrage noch die Antworten sind für die Öffentlichkeit einsehbar.
Wie ist die Kriminalität in Buchholz?
Die letzten bekannten Zahlen für 2024 liegen prozentual auf einem ähnlichen Niveau wie auf Landkreisebene. Zwei Drittel aller Straftaten werden von Deutschen verübt.
Was fordert die AfD?
Die AfD-Fraktion verlangt vom Landkreis Harburg als zuständige Kommunalaufsicht, die angefragte Statistik als öffentliche Ratsvorlage einzustufen. Marina Graul (AfD) wirft Röhse vor, „Fakten unter Verschluss zu halten”. Zusätzlich läuft eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Rathauschef, welche die Vorsitzende des Buchholzer Stadtrats bearbeitet.
Was sagt Bürgermeister Röhse?
Jan-Hendrik Röhse begründet die Einstufung als „nicht öffentlich” damit, dass „die detaillierten Angaben in der Statistik einer Erörterung bedürfen” und für die politische Diskussion im Rat die Veröffentlichung der Daten nicht notwendig seien. Der Landkreis hat jetzt eine genaue Stellungnahme bei ihm angefordert.
Wann ist ein Ausschluss der Öffentlichkeit zulässig?
Laut Landkreis Harburg nur dann, wenn „das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern”. Ob das hier zutrifft, will der Landkreis erst nach Abschluss seiner Prüfung bekannt geben.
Die Widersprüche im Streit
Im Oktober 2025 hatte die AfD bereits eine ähnliche Anfrage an die Stadt gestellt. Diese enthielt aber keine Aufschlüsselung nach Nationalität oder Geschlecht von Tatverdächtigen. Auch diese Anfrage stufte die Verwaltung als „nicht öffentlich” ein. Eine Beschwerde reichte die AfD damals nicht ein. Nur bei der zweiten Anfrage, die Nationalitätsdaten enthält, zog sie nun vor die Aufsichtsbehörden.
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Anfragen der AfD auf Landesebene zeigen, dass das Niedersächsische Innenministerium solche Daten grundsätzlich an die Öffentlichkeit herausgibt. Für den Landkreis Heidekreis bekam die Partei 2025 auf eine Anfrage zur Ausländerkriminalität eine 247-seitige Statistik. Die Daten darin sind sogar deutlich detaillierter als die in Buchholz angefragten.

Dort steht zum Beispiel, dass in Schneverdingen ein türkischer Asylbewerber 2021 einen Raub, eine räuberische Erpressung oder einen räuberischen Angriff auf einen Kraftfahrer verübt hat. Für den Bereich des Landkreises Harburg hat die AfD auf Landesebene bislang keine entsprechende Anfrage gestellt. (JOTO/TJ)










