Buchholz in der Nordheide. Neue Schilder an Schulwegen, neue Regeln auf der Straße: Ab den Sommerferien 2026 gilt auf zahlreichen Straßenabschnitten in Buchholz Tempo 30, werktags von 7 bis 17 Uhr. Welche Straßen genau betroffen sind und wo das Tempolimit nicht kommt, hat die Stadt jetzt festgelegt.
Hinter der Regelung stecken neue gesetzliche Grundlagen, die Schüler auf dem Schulweg schützen sollen. Denn ein Unfall bei Tempo 30 ist deutlich weniger gefährlich, als bei Tempo 50.
Nach einem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, der Buchholzer Liste und Christoph Tiebel vom Allgemeinen Deutsche Fahrrad-Club e. V. aus dem Mai 2025 gingen die Mitarbeiter der Stadt zusammen mit den Schulen auf die Suche nach sogenannten hochfrequentierten Schulwegen in Buchholz.
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Ein Problem: Es gibt keinen rechtlichen Grenzwert, ab wie vielen Kindern ein Schulweg hochfrequentiert gilt. Deswegen musste die Stadt einen Verkehrsexperten hinzuziehen.
Täglich 5 Kinder oder mehr benötigt
„Er gab an, dass ein Schulweg als hochfrequentiert gilt, wenn täglich fünf oder mehr Kinder diesen Weg nutzen. Zusätzlich wurde die Breite des jeweiligen Weges in die Bewertung einbezogen”, erklärt Pressesprecherin Anna Meuche. Die Routen ermittelten die Schulträger nicht durch Zählung vor Ort, sondern auf Grundlage der Wohnorte der Schülerinnen und Schüler.
Das gilt rechtlich als hochfrequentierter Schulweg:
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gelten als hochfrequentierte Schulwege „Straßenabschnitte, die innerhalb eines Stadt- oder Dorfteils eine Bündelungswirkung hinsichtlich der Wege zwischen Wohngebieten und allgemeinbildenden Schulen haben. Diese Wege können auch im Zusammenhang mit der Nutzung des ÖPNV bestehen."
Auf den folgenden Straßenabschnitten gilt ab dem Sommer 2026 werktags zwischen 7 und 17 Uhr Tempo 30:
Buchholz
- Bremer Straße / Am Kattenberge
- Buchholzer Straße (Schulzentrum 2 – Bremer Straße)
- Hamburger Straße (Friedrichstraße – Berliner Straße)
- Heidekamp (Soltauer Straße – Lohbergenstraße)
- Seppenser Mühlenweg (Drosselweg – Mühlentunnel – Bremer Straße)
- Seppenser Mühlenweg / Lohbergenstraße
- Steinbecker Mühlenweg / Haidbarg
- Steinbecker Straße (Richard-Schmidt-Straße – Parkstraße)
Holm-Seppensen
- Niedersachsenweg (Jungfernstieg – Weg zur Mühle)
- Lohbergenweg (Am Hügel – Weg zur Mühle)
Trelde
- Bundesstraße 75 (Trelder Dorfstraße – Drestedter Weg)
Auf diesen Strecken bleibt das Tempo höher
Drei Abschnitte bleiben ausgenommen: ein Teil der Bremer Straße, des Heidekamp und die Kreisstraße 28, also Buchholzer Landstraße, Niedersachsenweg und Holmer Weg in Holm-Seppensen. Beide Strecken sind für den Busverkehr zu wichtig. Der BuchholzBus warnte, dass die Taktung dort mit Tempo 30 nicht mehr zu halten wäre.
Die Prognose: Jede dritte bis vierte Fahrt könnte wegen zu hoher Verspätungen ausfallen. Die Straßenverkehrsordnung erlaubt in solchen Fällen ausdrücklich eine Ausnahme von der Tempo-30-Pflicht.
Teilweise nur eine Kreuzung mit Tempo 30
Im Bereich der Bremer Straße oder der Hamburger Straße gilt nur für eine Straßenkreuzung das geringere Tempo. Genau dort wo Schulwege die Straße kreuzen.

Laut Anna Meuche bringt auch das Vorteile für die Schulkinder: „Durch die reduzierte Geschwindigkeit im Kreuzungsbereich wird die Sicherheit für querende Schulkinder erhöht. Eine geringere Geschwindigkeit reduziert die Unfallwahrscheinlichkeit und verkürzt den Bremsweg, was im Falle eines Unfalls zu weniger schwerwiegenden Folgen führt.”
Muss Tempo-30 auf Schulwegen gelten?
Buchholz Pressesprecherin Anna Meuche erklärt, dass die Tempo-30-Regelung auf hochfrequentierten Schulwegen grundsätzlich verpflichtend sei. Sie sei vergleichbar mit bestehenden Tempolimits vor Kitas, Krankenhäusern oder Altenheimen.
Stadtelternrat und Schulträger begrüßten die Pläne. Die KVG stimmte grundsätzlich zu, wies aber auf mögliche Verzögerungen im Betrieb hin. Ob es Unfälle auf den neuen Tempolimit-Strecken gab, war für die Einrichtung von Tempo 30 übrigens nicht ausschlaggebend.
Bundesstraße 75 in Trelde feiert Premiere
Eine Besonderheit gibt es auf der Bundesstraße 75: In der Ortslage Trelde entsteht der erste Abschnitt einer Bundesstraße im Landkreis Harburg, auf dem wegen eines hochfrequentierten Schulweges Tempo 30 gilt.
Schwierigkeiten gibt es noch mit Radwegpflicht: Auf betroffenen Abschnitten prüft die Verwaltung noch, ob die Radwegbenutzungspflicht weiterhin gilt. Wo ein Gehweg für den Radverkehr freigegeben ist, ändert sich dagegen nichts.
Tempo-30-Versuch auch auf dem Innenstadtring
Parallel plant die Stadt einen neuen Verkehrsversuch auf dem Innenstadtring. Tempo 30 soll dort gelten, wo Zebrastreifen vorhanden sind.
Buchholz-Innenstadtring
- Hamburger Straße
- Kirchenstraße
- Lindenstraße
- Neue Straße
Auf dem Abschnitt von der Hamburger Straße über die Kirchenstraße und die Lindenstraße bis zur Neuen Straße an der Einmündung der Bremer Straße. Auch hier sollen in den Sommerferien 2026 die Schilder aufgestellt werden.
Die Stadt rechnet nicht mehr Staus
Mit mehr Stau rechnet die Stadt übrigens nicht: „Da sich viele Schulen bereits in Tempo-30-Bereichen befinden, ist nicht von einer deutlichen Zunahme von Staus auszugehen”, sagt Anna Meuche. (JOTO)











