Beratung zur Kriegsdienstverweigerung jetzt auch in Buchholz

Bundeswehr. Foto: Symbolbild
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Buchholz in der Nordheide. Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) hat wegen des wachsenden Bedarfs Ansprechpartner im Landkreis Harburg etabliert. Die Organisation berät zur Kriegsdienstverweigerung und zum Wehrdienstmodernisierungsgesetz.

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Die Beratung findet in Buchholz und Winsen statt. Zunächst im zweiwöchigen Wechsel bietet die DFG-VK jeden zweiten und vierten Donnerstag von 16 bis 18 Uhr Sprechstunden in den Büros der Partei die LINKE an. Was als Onlinehilfe begann, wird nun auch als Präsenzberatung angeboten. Mit wachsender Nachfrage soll das Angebot ausgeweitet werden. 

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Der Hintergrund: Nach und nach erhalten Jahrgänge aller deutschen Staatsbürger, Männer wie Frauen, Fragebögen zur Wehrerfassung. An den Familientischen kehrt eine lange vergessene Frage zurück: Wie hältst du es mit dem Dienst mit der Waffe? Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung hat Verfassungsrang und ist in Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert. Darüber informiert die DFG-VK. Vorrangig von Interesse ist auch die sich beim Aufbau der anvisierten Kriegsbereitschaft verändernde Praxis bei der Wehrerfassung und Musterung.

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Gewissensgründe sind entscheidend

Wichtig zu wissen ist, dass grundlegende politische Fragen nach Krieg und Frieden im Kriegsdienstverweigerungsverfahren keine Rolle spielen. Der Dienst an der Waffe kann nur aus Gewissensgründen verweigert werden. Es geht darum, die individuelle Gewissensqual bezüglich der geforderten Ausbildung überzeugend deutlich zu machen. Allgemeine Fragen zu Krieg und Frieden werden in anderen Arbeitskreisen und Gruppen diskutiert.

Mitglieder der DFG-VK im Landkreis Harburg sind per E‑Mail unter kdv-landkreisharburg@dfg-vk.de zu erreichen. Weitere Informationen zur Arbeit der Organisation finden sich auf der Webseite des Landesverbandes Niedersachsen-Bremen unter nds-hb.dfg-vk.de sowie unter verweigern.info. (dh)

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