Buchholz in der Nordheide. Wer im Landkreis Harburg einen Baum fällen oder Gehölze entfernen möchte, kann die erforderliche Genehmigung jetzt online beantragen. Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung hat gemeinsam mit der ITK Harburg ein neues digitales Antragsverfahren entwickelt.
Das System soll den Aufwand für Bürger und Behörde verringern und das Verfahren beschleunigen. Das neue Antragsverfahren ist auf dem Serviceportal des Landkreises unter portal.landkreis-harburg.de verfügbar. Antragsteller können den Antrag rund um die Uhr stellen. Das System führt sie Schritt für Schritt durch den Prozess und fordert alle nötigen Informationen ab. Dazu gehören Standort, Art, Umfang und Begründung der geplanten Gehölzentnahme. Erst wenn alle Unterlagen vollständig hochgeladen sind, kann der Antrag eingereicht werden.
Das bisherige Papierformular führte regelmäßig zu Nachforderungen und Rückfragen, weil Unterlagen unvollständig eingereicht wurden. Der neue Online-Service verkürzt die Bearbeitungsdauer erheblich. Die Untere Naturschutzbehörde verfügt zudem über eine präzisere und vollständigere Datengrundlage für die fachliche Prüfung.
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Genehmigung ist Pflicht
Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach Bundesrecht grundsätzlich genehmigungspflichtig. Das gilt für einzelne Bäume ebenso wie für Hecken oder flächige Gehölzbestände. Gehölzentnahmen sind nur im Herbst und Winter vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Die Fällung eines Baumes kann erhebliche Beeinträchtigungen für die Natur bedeuten und gegen das Artenschutzrecht verstoßen, beispielsweise wenn Höhlen, Nester und Hohlräume Vögeln Heimat bieten. Experten der Unteren Naturschutzbehörde prüfen, welche Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind. Häufig sind mehrere Ersatzpflanzungen für einen gefällten Baum nötig, weil der Verlust eines alten Baumes in der Regel nicht durch eine einzelne Maßnahme kompensiert werden kann.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Nicht in jedem Fall ist der Landkreis zuständig. Die Gemeinden Seevetal, Appel, Undeloh, Bendestorf, Marschacht, Rosengarten und die Stadt Buchholz haben eigene Baumschutzsatzungen. Sofern Gehölze über einen Bebauungsplan besonders geschützt sind, ist ebenfalls die jeweilige Gemeinde Ansprechpartner. Für Fragen stehen in der Abteilung Umwelt der Kreisverwaltung Katja Born unter K.Born@Lkharburg.de und telefonisch unter 04171 693‑3582 sowie Friedrich Benecke unter F.Benecke@Lkharburg.de und telefonisch unter 04171 693‑3584 zur Verfügung. (dh)











