
Buchholz in der Nordheide. Der Ausschuss für Schule und Sport hat am Montag einen Antrag der AfD-Fraktion zur dauerhaften Beflaggung aller städtischen Schulen mit der Bundesflagge einstimmig abgelehnt. Die AfD hatte gefordert, dass an allen Schulen in Trägerschaft der Stadt permanent die Flagge der Bundesrepublik Deutschland, in Schwarz-Rot-Gold gehisst wird.
Die AfD-Vertreterin Marina Graul begründete den Antrag in der Sitzung mit dem Verweis auf internationale Gepflogenheiten. „In Frankreich und Skandinavien sind nationale Symbole überall selbstverständlich”, sagt die AfD-Politikerin. Demokratie und Symbolik schlössen sich nicht aus. Die dauerhafte Beflaggung sei ein Bekenntnis zur Verfassung, zum Gemeinwesen und zur Heimat.
Die Verwaltung empfahl dem Antrag nicht zu folgen. In ihrer Stellungnahme verwies sie auf das Niedersächsische Wappengesetz und die Ausführungsbestimmungen der Staatskanzlei. Diese regelten abschließend, wann öffentliche Gebäude des Landes beflaggt werden. Eine dauerhafte Beflaggung sei nicht vorgesehen und widerspreche dem Charakter der Beflaggung als Ausdruck besonderer staatlicher und gesellschaftlicher Bedeutung.
Pia Lucienne Bänecke (Grüne) kritisierte den Antrag als Symbolpolitik. „Erstmal klingt es harmlos, wer hat schon etwas dagegen?”, fragt sie. Es gehe aber um mehr als eine Flagge. Demokratisches Bewusstsein entstehe durch Mitbestimmung. Schüler lernten Demokratie, wenn ihre Meinung zähle, nicht wenn eine Flagge vorgeschrieben werde.
Auch Max Müller (CDU) sprach sich gegen den Antrag aus. Die Beflaggung sei ganz klar gesetzlich geregelt, sagt Müller. Der Antrag wurde schließlich von allen stimmberechtigten Mitgliedern abgelehnt.
Die AfD-Vertreterin konnte bei ihrem Antrag nicht mitstimmen, weil sie bei der vergangenen Wahl nicht genügend Wählerstimmen bekommen hatte, um in Ausschüssen abstimmen zu dürfen.
Ähnliche Anträge für eine Beflaggung hat die AfD in den vergangenen Monaten deutschlandweit eingereicht. Mit den unterschiedlichsten Ergebnissen. (JOTO)










