
Buchholz in der Nordheide. Die AfD hat in der Nacht zum Freitag die Buchholzer Innenstadt mit Wahlplakaten versehen. Dabei beging die Partei gleich zwei Ordnungswidrigkeiten: Sie holte keine Genehmigung ein und plakatierte zu früh.
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Für das Anbringen von Wahlplakaten im öffentlichen Raum benötigen Parteien eine Genehmigung der Stadt Buchholz. Nach Angaben der Stadt auf Rückfrage von buchholz-aktuell.de hat die AfD eine solche Genehmigung nicht beantragt.
Doch selbst mit Genehmigung wäre die Aktion illegal gewesen. Wahlwerbung im öffentlichen Raum darf nach erfolgter Genehmigung durch die Stadt Buchholz erst acht Wochen vor dem Wahltermin stattfinden – also ab Mitternacht Sonntag, 12. Juli.
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Stadt reagiert auf illegale Plakataktion
Die Stadt Buchholz hat auf die Ordnungswidrigkeit reagiert. Mitarbeiter der Stadtverwaltung sammeln die Plakate wieder ein. Die Kosten für diese Maßnahme muss die AfD tragen. (tj)
Hinweis: 10.07.2026, 16.03 Uhr. Wir haben die ursprüngliche Überschrift „AfD plakatiert illegal in Buchholzer Innenstadt” angepasst zu „Stadt Buchholz: AfD plakatiert illegal in Buchholzer Innenstadt”.
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