AfD-Kandidatin zählte Stimmen aus – Verboten, aber nicht strafbar

Wahlen. Foto: Symbolbild
„Nicht jeder Verstoß gegen wahlrechtliche Vorschriften ist zugleich straf- oder bußgeldbewehrt“, teilt die Landeswahlleitung Niedersachsen auf Anfrage von buchholz-aktuell.de mit. Foto: Symbolbild

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Buchholz in der Nordheide/Trelde. Eine AfD-Kandidatin zählte im Trelder Wahllokal Stimmen für die Bürgermeisterwahl in Buchholz mit aus, obwohl sie selbst für den Orts‑, Stadt- und Kreistag kandidierte. Mehrere Buchholzer haben wegen des Vorfalls Einspruch gegen die Wahlergebnisse aus dem Wahllokal eingelegt. Strafrechtliche Folgen für die Kandidatin oder die Stadt Buchholz wird es dagegen nicht geben. 

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Dass die Berufung der Bewerberin Melitta Rose in den Wahlvorstand gegen das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz verstieß, steht fest. Das berichtete buchholz-aktuell.de in der vergangenen Woche exklusiv: AfD-Kandidatin zählt in Buchholz selbst Stimmen aus – Verstoß gegen das Wahlgesetz.

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Konsequenzen im Sinne von Ermittlungen oder Bußgeldern hat das jedoch nicht. „Nicht jeder Verstoß gegen wahlrechtliche Vorschriften ist zugleich straf- oder bußgeldbewehrt“, teilt die Landeswahlleitung Niedersachsen auf Anfrage von buchholz-aktuell.de mit. „Für den hier geschilderten Sachverhalt sieht das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz keine Straf- oder Bußgeldvorschrift vor.“

Ermittlungen gegen die Stadt Buchholz oder die Bewerberin würden daher nicht geführt. Die Landeswahlleitung stellt zugleich klar, dass sie dafür ohnehin nicht zuständig wäre: „Die Landeswahlleitung ist keine Ermittlungsbehörde.“

Einsprüche im Wahlprüfungsverfahren

Für Fehler bei der Durchführung einer Wahl sieht das Gesetz einen eigenen Weg vor: das Wahlprüfungsverfahren nach den Paragrafen 46 und folgende des Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG). Genau diesen Weg haben nun mehrere Wählerinnen und Wähler beschritten. Wegen des Vorfalls im Wahllokal der Grundschule Trelde wurden mehrere Wahleinsprüche eingereicht.

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Die Landeswahlleitung selbst sieht allerdings bisher keinen Grund zur Beanstandung. Nach dem der Landeswahlleitung bekannten Sachverhalt bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass die Bewerberin Einfluss auf die Feststellung der Wahlergebnisse der Wahlen zum Kreistag, Stadtrat oder Ortsrat genommen habe, teilt die Behörde mit. 

Die Ergebnisse im Wahllokal

Grundschule Trelde 475 gültige Stimmen · Wahlbeteiligung 51,0 %
# Direktkandidat Partei Stimmen Anteil
1 Hirsch, Dirk CDU 124 26,1 %
2 Ostermeier, Max AfD Niedersachsen 105 22,1 %
3 Dr. rer. nat. Riedel, Michael Michael Riedel 88 18,5 %
4 Unger, Bernhard Bernhard Unger 78 16,4 %
5 Werner, Heike SPD 44 9,3 %
6 Weiland, Grit WfB 36 7,6 %
Kennzahl Anzahl Anteil
Wahlberechtigte 933 –
Wähler 476 51,0 %
Ungültige Stimmen 1 0,2 %
Gültige Stimmen 475 99,8 %
Buchholz i.d.N. (Gesamt) 22.862 gültige Stimmen · Wahlbeteiligung 67,6 %
# Direktkandidat Partei Stimmen Anteil
1 Hirsch, Dirk CDU 6.027 26,4 %
2 Dr. rer. nat. Riedel, Michael Michael Riedel 5.336 23,3 %
3 Unger, Bernhard Bernhard Unger 4.971 21,7 %
4 Ostermeier, Max AfD Niedersachsen 2.613 11,4 %
5 Weiland, Grit WfB 2.123 9,3 %
6 Werner, Heike SPD 1.792 7,8 %
Kennzahl Anzahl Anteil
Wahlberechtigte 34.046 –
Wähler 22.999 67,6 %
Ungültige Stimmen 137 0,6 %
Gültige Stimmen 22.862 99,4 %

Auffällig ist dabei, welche Wahl in dieser Aufzählung fehlt: die Bürgermeisterwahl. Und genau jene Stimmzettel hatte die Kandidatin am Wahlabend mit ausgezählt. Es handelte sich um die Wahl, bei der sie zwar nicht selbst antrat, wohl aber ihr AfD-Parteikollege Max Ostermeier.

Wahlergebnisse bereits bestätigt

Auf den Ausgang der Einsprüche haben die bereits verkündeten Zahlen zunächst keinen Einfluss. Der Wahlausschuss der Stadt Buchholz hat die Ergebnisse der Kommunalwahl samt Sitzverteilung im Rat bestätigt. Das Ergebnis der Bürgermeisterwahl war sogar schon vor dem ersten Bericht über den Vorfall festgestellt worden.

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Über die eingegangenen Einsprüche ist damit jedoch noch nicht entschieden. Sie werden im Rahmen des Wahlprüfungsverfahrens gesondert behandelt. (JOTO)

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