AfD-Beschwerde scheitert: Buchholzer Bürgermeister hat korrekt gehandelt

Der Rathauseingang in Buchholz. Foto: Hamann
Der Rathauseingang in Buchholz. Foto: Hamann

Politische Werbung

Transparenzhinweis

Hier geht es zur Webseite

Werbung

Werbung

Kreisvolkshochschule - Hier geht es zur Webseite

Buchholz in der Nordheide. Der Streit um die Buchholzer Kriminalstatistik ist auf rechtlicher Ebene vorerst entschieden. Der Landkreis Harburg hat seine Prüfung abgeschlossen und teilt mit: Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse (CDU) und die Stadt Buchholz haben ihre rechtlichen Pflichten erfüllt. Kommunalrechtliche Maßnahmen werden nicht ergriffen. Die Beschwerden der AfD bleiben damit ohne Konsequenzen.

Politische Werbung

Transparenzhinweis

Hier geht es zur Webseite

Politische Werbung

Transparenzhinweis

Michael Riedel Anzeige - Klicken um die Webseite zu besuchen

Zur Erinnerung: Ende Dezember 2025 hatte die AfD bei der Stadt Buchholz Kriminaldaten angefragt, darunter Angaben zu Nationalität und Aufenthaltsstatus von Tatverdächtigen. buchholz-aktuell.de berichtete: Buchholzer Bürgermeister hält Kriminalstatistik unter Verschluss – AfD legt Beschwerde ein. Die Verwaltung holte die Daten bei der Polizeiinspektion Harburg ein und stellte sie allen Ratsmitgliedern zur Verfügung. 

Werbung

Den Vorgang stufte sie jedoch als „nicht öffentlich” ein, sodass die Daten nicht in der Öffentlichkeit verwendet werden dürfen. Marina Graul (AfD) warf Röhse daraufhin vor, „Fakten unter Verschluss zu halten” und die Partei legte Beschwerde bei der Kommunalaufsicht des Landkreises ein.

Was hat der Landkreis jetzt entschieden?

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Harburg hat den Vorgang rechtlich geprüft und als nicht zutreffend eingestuft. Das bedeutet: Röhse und die Verwaltung haben nach Einschätzung des Landkreises rechtlich korrekt gehandelt.

Die Satzung der Stadt Buchholz schreibe eine öffentliche Behandlung einer solchen internen Anfrage nicht vor, teilt der Landkreis gegenüber buchholz-aktuell.de mit. Der Bürgermeister sei seiner Pflicht nachgekommen, indem er die Ratsmitglieder informiert und die Fragen der AfD beantwortet habe.

Hätte die AfD die Anfrage auf einem anderen, öffentlichen Weg, zum Beispiel als öffentlichen Antrag gestellt, wäre die Antwort möglicherweise anders ausgefallen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Kommunalaufsichts- und einer Dienstaufsichtsbeschwerde?

Die AfD hatte gleich zwei verschiedene Beschwerden bei Landrat Rainer Rempe (CDU) und dementsprechend beim Landkreis Harburg eingereicht, die unterschiedliche Wege nehmen.

+++ Melde dich jetzt für unseren WhatsApp-Newsticker an und erhalte die wichtigsten Nachrichten direkt auf dein Handy! – Hier klicken und abonnieren +++

Eine Kommunalaufsichtsbeschwerde prüft, ob eine Stadt oder Gemeinde die kommunalrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Zuständig dafür ist die übergeordnete Kommunalaufsichtsbehörde, im Fall von Buchholz der Landkreis Harburg. 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hingegen richtet sich gegen das persönliche Dienstverhalten eines Amtsträgers. Dafür ist in diesem Fall nicht der Landkreis zuständig, sondern die vorgesetzte Stelle des Betroffenen. Beim Bürgermeister ist das der Stadtrat.

Was passiert mit den Beschwerden der AfD?

Die kommunalrechtliche Beschwerde ist formell beantwortet und bleibt ohne Folgen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist laut Aussage der Buchholzer Ratsvorsitzenden Sigrid Spieker (CDU) nie eingegangen.

Wie geht es weiter?

Weitere rechtliche Schritte stehen laut AfD derzeit nicht im Vordergrund. Stattdessen bereitet die Fraktion eine Anfrage auf Landesebene vor. Ein Entwurf sei bereits an den zuständigen Landtagsabgeordneten weitergegeben worden, erklären Marina Graul und Buchholz AfD-Vorsitzender Thorsten Prenzler gegenüber buchholz-aktuell.de. Ziel sei es zu klären, welche kriminalstatistischen Daten in Niedersachsen auf kommunaler Ebene vorliegen und in welcher Tiefe sie veröffentlicht werden dürfen.

Die AfD hat nach eigenen Angaben beim Landkreis nachgefragt, ob und in welcher Form die Antworten der Stadt Buchholz auf ihre Anfrage öffentlich dargestellt werden dürfen, etwa in sozialen Medien oder auf der eigenen Homepage. (JOTO)

Mach buchholz-aktuell.de zu deiner bevorzugten Nachrichtenquelle bei Google

Wenn du unsere Berichterstattung schätzt und Nachrichten von buchholz-aktuell.de künftig häufiger in den Google-Schlagzeilen sehen möchtest, kannst du unsere Seite ganz einfach als bevorzugte Quelle festlegen. Dafür brauchst du lediglich ein Google-Konto.
Hier fügst du buchholz-aktuell.de mit wenigen Klicks hinzu.

Hintergrund: So funktioniert die neue Funktion von Google.

Werbung

SHELL Anzeige - Klicken um die Webseite zu besuchen