Buchholz in der Nordheide. Eine Verkehrskontrolle am Freitagabend an der Bahnhofstraße endete für eine 22-jährige Autofahrerin mit mehreren Strafanzeigen. Die Polizei stellte fest, dass die Frau unter dem Einfluss von Marihuana am Steuer saß.
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Bei der Kontrolle der Trunkenheitsfahrt machten die Beamten eine weitere Entdeckung. In dem Fahrzeug befand sich eine Softairpistole. Die Waffe sieht in ihrem Gesamterscheinungsbild einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich.
Wegen dieser Eigenschaft zählt die Softairpistole zu den sogenannten Anscheinswaffen. Das Führen solcher Waffen ist gesetzlich verboten, da sie mit echten Schusswaffen verwechselt werden können und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen.
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Die Polizei beschlagnahmte die Waffe noch vor Ort. Gegen die 22-Jährige wurden mehrere Strafverfahren eingeleitet. Sie muss sich nun wegen der Trunkenheitsfahrt unter Drogeneinfluss und des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. (tj)
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