Buchholz in der Nordheide/Lüneburg. Das Sozialgericht Lüneburg ist als erstes Gericht in Niedersachsen über eine Online-Rechtsantragstelle zu erreichen. Bürger können nun per Videotelefonat Klagen erheben und Anträge stellen.
In der Rechtsantragstelle können Bürger Klagen erheben, Anträge stellen und Erklärungen bei Gericht abgeben, ohne Schriftsätze anfertigen zu müssen. Die mündlichen Angaben werden von Beschäftigten des Gerichts rechtswirksam niedergeschrieben. Nach vorheriger Anmeldung ist das Sozialgericht Lüneburg jetzt auch per Videotelefonat für die Abgabe derartiger Erklärungen erreichbar.
„Bislang musste man in der Rechtsantragstelle in dem zuständigen Gericht persönlich vorsprechen”, sagt Niklas Bretsch, stellvertretender Geschäftsleiter des Sozialgerichts Lüneburg. Er hat das Projekt der Online-Rechtsantragstelle maßgeblich mit entwickelt und setzt es nun in der Praxis um.
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Weite Anfahrtswege entfallen
Für Bürger in einem flächengroßen Gerichtsbezirk wie dem des Sozialgerichts Lüneburg sei dies häufig mit weiten Anfahrtswegen verbunden und vielfach schon aufgrund bestehender körperlicher Einschränkungen nicht praktikabel, erklärt Bretsch.
Ermöglicht wird die Online-Rechtsantragstelle durch eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2024. „Ich freue mich, dass das Sozialgericht Lüneburg als Vorreiter in der Niedersächsischen Justiz die Gelegenheit erhält, die Online-Rechtsantragstelle in der Praxis einzusetzen”, sagt Mike Witt, Direktor des Sozialgerichts Lüneburg. Man trage damit dem alltäglich gewordenen Gebrauch elektronischer Kommunikationsmittel Rechnung. Dies füge sich ein in die Modernisierungsagenda des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung, die digital, effizient und adressatenorientiert gestaltete Verwaltungsleistungen zum Ziel habe, so Witt.
Termine für die Inanspruchnahme der Online-Rechtsantragstelle bei dem Sozialgericht Lüneburg können per E‑Mail an SGLG-Rechtsantragstelle@justiz.niedersachsen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 04131–8545300 vereinbart werden. Ergänzende Informationen sind auf der Homepage des Sozialgerichts Lüneburg zu finden. (dh)












