Buchholz in der Nordheide/Landkreis Harburg. Die hohen Lebenshaltungskosten stellen viele Auszubildende vor finanzielle Herausforderungen. Besonders wenn sie für ihre Ausbildung eine eigene Wohnung benötigen, wird es oft eng mit dem Budget. Die Arbeitsagentur bietet mit der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) einen wichtigen Zuschuss.
Achim Bartels, Vorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Hamburg, kennt die Situation der Azubis im Landkreis Harburg genau. „Immerhin gibt es im Landkreis Harburg rund 2.960 Azubis – davon allein 213 auf dem Bau”, sagt Bartels. Er stützt sich dabei auf aktuelle Zahlen der Arbeitsagentur.
„Denn vor allem die Miete für eine eigene Wohnung haut vielen Azubis finanziell die Füße weg”, betont Bartels. Die Kosten für Miete, Lebensmittel und Heimfahrten übersteigen oft die Ausbildungsvergütung.
Voraussetzungen für die Unterstützung
Die Berufsausbildungsbeihilfe steht Auszubildenden unter bestimmten Voraussetzungen zu. Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein oder bereits verheiratet sein beziehungsweise mit einer Partnerin oder einem Partner zusammenleben. Auch Azubis mit mindestens einem Kind, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, können die Unterstützung beantragen.
Online-Hilfe verfügbar
Interessierte können ihre Chancen auf BAB-Unterstützung direkt online prüfen. Die Arbeitsagentur stellt dafür einen speziellen Rechner zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Azubis auf der Webseite der Arbeitsagentur. (tj)











