Buchholz in der Nordheide. 416 Buchholzer starben im vergangenen Jahr. Nur 87 ließen sich auf einem der drei städtischen Friedhöfe bestatten. Nicht einmal jeder fünfte wählt noch die kommunalen Begräbnisstätten, vor zehn Jahren war es noch etwa 30 Prozent.
Auch vor diesem Hintergrund beschloss der Stadtrat mit 19 zu drei Stimmen bei zwei Enthaltungen neue Friedhofsgebühren. Die Veränderungen sind ungleich verteilt: Ein Erdwahlgrab für 25 Jahre verteuert sich um 350 Euro auf 1.220 Euro, ein anonymes Erdreihengrab wird dagegen 450 Euro günstiger und kostet künftig 1.450 Euro. Die Nutzung der Kapelle sinkt von 450 Euro auf 250 Euro.
Frank Piwecki (SPD) kritisierte die Vorlage als technokratisch. Die Gebührenerhöhung werde die Abwanderung zu Friedwäldern und anderen Alternativen noch verstärken. „Diese Vorlage ist strategielos”, sagt Piwecki. Er befürchtet langfristig die Schließung von Friedhöfen: „Das will ich nicht.” Gegen die Vorlage stimmten neben ihm auch Steffi Menge (SPD) und Sylvia Röhr (fraktionslos).
SPD warnt vor weiterer Abwanderung zu Friedwäldern
Dirk Hirsch, Erster Stadtrat, wies die Kritik zurück. Die Verwaltung sei an Recht und Gesetz gebunden und müsse Gebühren kostendeckend kalkulieren. Trotz gestiegener Personalkosten seien viele Bestattungen sogar günstiger geworden oder nicht so stark gestiegen, wie befürchtet. Ein einfaches Urnenreihengrab verteuere sich nur um 40 Euro auf 510 Euro. Urnenbestattungen überwiegen inzwischen.
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„Der Gebührenhammer wird gar nicht rausgeholt”, sagt Hirsch. Andere Friedhöfe in der Umgebung seien oft durch Kirchengemeinden oder Kommunen quer finanziert.
Den Vorwurf einer drohenden Friedhofsschließung nannte er unredlich. „Das ist kein Thema”, sagt er. Die drei städtischen Friedhöfe liegen in den Ortsteilen Seppensen, Sprötze und Trelde. Im Kernort Buchholz gibt es keinen kommunalen Friedhof. Die neuen Gebühren treten zum 1. Januar 2026 in Kraft. (JOTO)











