Buchholz in der Nordheide. In der Buchholzer Innenstadt darf diesen Sommer weiter Alkohol getrunken werden. Die Entscheidung über die geplante Alkoholverbotszone ist in der vergangenen Ratssitzung überraschend vertagt worden. Grund ist vereinfacht gesagt ein rechtlicher Streit, ob ein Änderungsantrag der FDP ein echter Änderungsantrag oder ein unechter Änderungsantrag ist.
Der Geltungsbereich der geplanten Verordnung war zuvor noch einmal ausgeweitet worden. Zusätzlich zum bereits geplanten Bereich sollte die Verbotszone nun auch von der Heinrichstraße bis zur Järvenpää-Brücke sowie von der Breiten Straße bis einschließlich Kirchenstraße samt des „Wyrowski-Platzes” umfassen.
Hintergrund der Vertagung ist ein Antrag der FDP-Fraktion, der wenige Tage vor der Ratssitzung eingebracht wurde. Darin fordert die Partei eine soziale Begleitung der Maßnahme. Was zunächst nach einem inhaltlichen Zusatz klingt, entwickelt sich zu einer Geschäftsordnungsdebatte.
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Bürgermeister Jan-Hendrik Röhse (CDU) erklärte während der Ratssitzung, dass die Rechtsfrage um den Antrag nicht sofort geklärt werden könne. Damit der Änderungsantrag, unecht oder nicht, vernünftig behandelt werden kann, muss das Thema zunächst wieder in den zuständigen Ausschuss.
Umfassende Verbotszone war geplant
Damit bleibt die seit Januar diskutierte Alkoholverbotszone vorerst in der Schwebe. Die Stadtverwaltung hatte nach Problemen mit Trinkgelagen besonders auf dem Peets Hoff eine weitreichende Verordnung erarbeitet, die in großen Teilen der Innenstadt den Konsum von Alkohol untersagen sollte.
Die vorgeschlagene Verordnung hätte alkoholische Getränke im öffentlichen Raum verboten – mit einigen Ausnahmen. Neben gastronomischen Außenflächen wären auch städtische Festtage und öffentliche Veranstaltungen von der Regelung ausgenommen gewesen. Auch für einen Sektempfang vor dem Standesamt gibt es im Verbot eine Außnahme. Aber nur nach der Eheschließung!
Die Verbotszone soll sich über wesentliche Teile der Innenstadt erstrecken: vom Peets Hoff über den Rathauspark und die Fußgängerzone bis hin zum Bahnhofsvorplatz und dem Gebiet um den Kabenhof.
Probleme bleiben ungelöst
Mit der Verordnung will die Stadt gegen Probleme durch alkoholisierte Personen vorgehen, die besonders im Sommer für Unruhe sorgen. Laut Verwaltung kommt es zu lautem Abspielen von Musik, Beschimpfungen von Passanten und Vermüllung durch Flaschen – oft in unmittelbarer Nähe zum Wasserspiel, an dem sich häufig Kinder barfuß bewegen.
Die Verordnung soll nach der Verabschiedung zunächst für ein Jahr gelten, um dann zu evaluieren, ob sich die Situation verbessert hat. Bei Verstößen sind Geldbußen von bis zu 1.000 Euro vorgesehen.
Die nächste Ratssitzung ist für Montag, 29. September, angesetzt. Ob die Alkoholverbotszone dann erneut auf der Tagesordnung stehen wird, ist derzeit noch offen. Wer die Verbotszone am Ende kontrollieren soll, steht ebenfalls noch nicht fest. (JOTO)